BayernPositive Zwischenbilanz zur Online-Strafanzeige

[26.11.2019] In Bayern können seit 2018 ausgewählte Delikte der Kleinkriminalität über eine Online-Anwendung angezeigt werden. Bürgernähe, bessere Datenqualität, optimierte Arbeitsprozesse und eine Zeitersparnis sind Vorteile des neuen Verfahrens.
Durchschnittlich erreichen die bayerische Polizei über das Portal „Anzeigeerstattung Online“ knapp 1.000 Anzeigen im Monat.

Durchschnittlich erreichen die bayerische Polizei über das Portal „Anzeigeerstattung Online“ knapp 1.000 Anzeigen im Monat.

(Bildquelle: Screenshot)

Wo viel geradelt wird, werden auch viele Räder gestohlen. Alle 90 Sekunden verschwindet in Deutschland ein Fahrrad. Auch Bayern ist davon betroffen. Immerhin: Seit gut einem Jahr gibt es hier die Möglichkeit, Fahrraddiebstahl online anzuzeigen (wir berichteten). „Und diese wird rege genutzt“, erklärt Peter Auer, Polizeirat und am Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei verantwortlich für die technische Umsetzung des Verfahrens Online-Strafanzeige.
Neben der Anzeige von Fahrraddiebstahl oder -unterschlagung können im Freistaat über das Portal „Anzeigeerstattung Online“, das auf dem Formular-Server cit intelliForm basiert (wir berichteten), noch weitere Delikte aus dem Bereich Kleinkriminalität über das Internet angezeigt werden. Die Projektverantwortlichen ziehen nun ein erstes positives Fazit.

1.000 Online-Anzeigen pro Monat

„Durchschnittlich erreichen uns auf diesem Weg knapp 1.000 Anzeigen im Monat“, führt Auer aus. „Teilweise sind es pro Monat mehr als 1.300. Damit sind wir sehr zufrieden.“ Am häufigsten werden Fahrraddiebstähle über die Online-Anwendung angezeigt. Auch die digitale Anzeige von Online-Auktionsbetrug werde sehr gut angenommen.
Wie so oft steckt der Teufel im Detail – auch bei der Online-Aufnahme einer Anzeige. So besteht für die Bürger eine große Schwierigkeit darin, Lebenssachverhalte dem richtigen Delikt zuzuordnen. Unter anderem deshalb fehlen teilweise spezifische Angaben zum Sachverhalt oder Dokumente, die auf der realen Polizeiwache durch eine kurze Nachfrage geklärt oder vorgezeigt werden könnten. Der dadurch entstehende Aufwand relativiert dann die durch die Online-Anzeige beabsichtigten Vereinfachungen etwas.
„Uns geht es um Qualität statt Quantität. Deshalb wollen wir zunächst das bisherige Angebot weiter verbessern“, erklärt Auer. „Wir sehen an einigen Stellen noch Optimierungsbedarf, wollen Formulierungen anpassen und Erklärtexte erweitern. Wenn wir ein Delikt zur Online-Anzeige anbieten, sollten die Daten für die weitere Sachbearbeitung möglichst gut nutzbar sein.“

Komfortable Bedienung und hohe Datenqualität

Insgesamt profitieren alle Beteiligten von der Möglichkeit der Online-Anzeige: Die Bürger sparen sich den Gang zur Wache, verbunden mit einer möglichen Wartezeit, und die Beamten können sich den Online-Anzeigen, deren Delikte in der Regel keine Sofortmaßnahmen der Polizei erfordern, dann widmen, wenn es die aktuelle Einsatzlage erlaubt. Das zur Anzeige genutzte Formular ist assistentengestützt und sehr genau strukturiert, um möglichst alle relevanten Daten und Aspekte eines Vorgangs zu erfassen, die für die weitere Bearbeitung benötigt werden. Zum einfachen Ausfüllen werden hinterlegte Auswahllisten angeboten, der Nutzer kann Dokumente hochladen und eine Navigationsleiste zeigt ihm jederzeit an, welcher Schritt als nächstes kommt. Das responsive Design erlaubt nicht nur eine komfortable Nutzung am PC, sondern auch von unterwegs mit Tablet oder Smartphone. Da die eingegebenen Daten automatisch auf Plausibilität geprüft werden, erhalten die zuständigen Beamten in der Regel eine möglichst hohe Datenqualität. Das System ermittelt automatisch die zuständige Dienststelle und informiert die Beamten.
„Die Umsetzung der Anzeigeerstattung Online mit cit intelliForm war für uns sehr unkompliziert“, erklärt Auer. „Wir können kleine Nachbesserungen rasch selbstständig umsetzen und damit die Qualität der Anzeigen noch weiter erhöhen.“
Ein im E-Government bekanntes Problem muss allerdings übergreifend noch grundsätzlich gelöst werden: Sobald ein betroffener Bürger ein Delikt nicht nur anzeigen, sondern dazu auch einen Strafantrag stellen will, muss nachträglich seine Unterschrift durch die Polizei eingeholt werden.

Bernd Hoeck ist freier IT-Journalist.




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