BerlinOnline-Anträge mit cit
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat ein zentrales und einheitliches Antragsmanagement für alle Berliner Behörden bereitgestellt. Dabei wird die Komponente „Digitaler Antrag“ auf Basis der Lösung cit intelliForm verwendet. Diese stellt interaktive Formulare für die elektronische Verfahrensabwicklung zentral für alle rund 100 Behörden zur Verfügung, informiert das Unternehmen cit. Der Workflow ist folgendermaßen definiert: Die Behörden melden bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Bedarf an und die Anträge werden anschließend nach Priorität geordnet entwickelt. Die Anbindung an die jeweiligen Fachverfahren übernehmen die Behörden wiederum in Eigenregie. Umgesetzt wurden bereits die Online-Anträge für Verdienstausfallentschädigung und Mietendeckel. Weitere Prozesse aus unterschiedlichen Verwaltungsbereichen werden derzeit realisiert. Über 20 Antragsverfahren seien bereits in der so genannten Fertigungsstraße.
Der Online-Antrag bildet laut cit den vollständigen elektronischen Prozess ab. Bürger oder Unternehmen können diesen über das Service-Portal Berlin oder die Service-App stellen und ihn dabei beliebig zwischenspeichern. Nach einer optionalen Prüfung durch die Behörde wird der Antrag an das Fachverfahren übermittelt. Der Antragsteller kann jederzeit Statusinformationen erhalten. Der „Digitale Antrag“ komplettiert die IKT-Strategie der Bundeshauptstadt und nutzt seinerseits die „IKT-Basisdienste Service-Konto“ zur Authentifizierung und zentralen Benutzerverwaltung, Authentifizierung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und E-Payment zur Einnahme anfallender Gebühren. Die Bescheiderstellung erfolgt allerdings vorerst nach wie vor auf dem Postweg, meldet cit.
ITDZ Berlin kümmert sich um IKT-Infrastruktur
Wie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Senatsverwaltung für Finanzen in einer gemeinsamen Pressemitteilung mitteilen, schafft das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin die Voraussetzung für die Umsetzung der Online-Dienstleistungen, indem es die IKT-Infrastruktur zur Verfügung stellt und auf dem neuesten Stand hält.
Als fachlich zuständige Behörde sei die Senatsverwaltung für Finanzen in besonderem Maße auf das papierlose Arbeiten vorbereitet. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bereits seit dem Frühjahr 2016 mit der elektronischen Akte (wir berichteten). Dadurch können die übermittelten Entschädigungsanträge direkt im E-Akte-System schnell, rechtssicher und datenschutzkonform bearbeitet werden“, berichtet Vera Junker, Staatssekretärin für Finanzen. Sabine Smentek, Staatsekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sagt zu dem Verfahren: „Die bereits erfolgten Vorbereitungen zahlen sich jetzt aus. Dadurch können wir in dieser Krisensituation schnell und flexibel reagieren. Bürgerinnen und Bürger sollen zukünftig noch mehr digitale Anträge nutzen können, die wir als Innenverwaltung den Berliner Behörden als Antragsprozess zur Verfügung stellen. Damit steigt der Komfort für die Berlinerinnen und Berliner. Und auch die Beschäftigten in den Verwaltungen profitieren von der neuen Anwendung.“
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