E-RechnungZUGFeRD und Factur-X in neuer Version
Die neuen Versionen von ZUGFeRD 2.1 und Factur-X 1.0 sind veröffentlicht. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) und das französische Nationale Forum für elektronische Rechnungsstellung und öffentliche elektronische Beschaffung (FNFE-MPE) publizieren laut eigenen Angaben vollständig kompatible und technisch identische Formate. Damit werde der Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Deutschland und Frankreich denkbar einfach. Beide Foren werden fachlich von offiziellen Stellen unterstützt und kooperieren seit dem Jahr 2015. „Die Veröffentlichung eines gemeinsamen Standards für elektronische Rechnungslegung und die Synchronisierung des deutschen und französischen hybriden Formats ist das Ergebnis einer langjährigen Zusammenarbeit zwischen FeRD und dem FNFE-MPE“, erklärt der Vorsitzende des französischen Forums Cyrille Sautereau. Die Publikationen würden dazu beitragen, die Akzeptanz von elektronischen Rechnungen zu erhöhen und einen allgemeinen Standard in Europa zu definieren.
Das Rechnungsformat ZUGFeRD 2.1/Factur-X 1.0 ist nach Angaben von FeRD und FNFE-MPE frei verfügbar. Die technischen Spezifikationen basieren auf dem internationalen UN/CEFACT Standard Cross Industry Invoice (CII) und dem ISO-Standard PDF/A-3. Sie sind konform zur Europäischen Norm EN 16931. Elektronische Rechnungen im ZUGFeRD- und Factur-X-Format seien bereits umfangreich in Buchhaltungssoftware, Lösungen für Geschäftsressourcenplanung (ERP) und in der französischen Plattform ChorusPro integriert worden. „Bereits mit früheren Versionen von ZUGFeRD haben wir sehr gute Erfahrungen mit dem inländischen Austausch von ZUGFeRD-Rechnungen gemacht, und wir sind sicher, dass die vollständige Abdeckung der Anforderungen der europäischen Norm EN16931 und die grenzüberschreitende Kompatibilität der neuen Versionen mit Frankreich einen großen Vorteil bei internationalen Transaktionen bietet“, bekräftigt der Vorsitzende des deutschen Forums Ivo Moszynski.
Darüber hinaus ist mit den neuen Versionen weiterhin der Austausch vereinheitlichter elektronischer Rechnungen innerhalb von Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung (B2G) möglich. Dabei gewinnt der B2G-Rechnungsdatenaustausch in einer Zeit an Bedeutung, in der in Deutschland alle Ebenen der öffentlichen Hand, inklusive der Bundesländer und Kommunen, dazu verpflichtet sind, elektronische Rechnungen spätestens bis zum 18. April 2020 empfangen und verarbeiten zu können.
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