HessenWeitere Gerichte arbeiten mit der E-Akte

[02.10.2023] Bis zum 1. Januar 2026 muss die deutsche Justiz laut gesetzlicher Vorgabe vollständig auf die elektronische Akte umgestellt haben. Das Land Hessen ist dabei auf einem guten Weg: Bereits 62 Prozent der hessischen Gerichte haben die E-Akte im Einsatz.

Hessen ist auf dem besten Weg, Papierakten aus dem Justizalltag verschwinden zu lassen: Zum 1. Oktober 2023 haben die Amtsgerichte in Bad Hersfeld, Fulda, Hünfeld, Alsfeld und Seligenstadt auf die elektronische Aktenführung in Zivilsachen umgestellt. Zuvor sind bereits die Amtsgerichte in Bad Homburg, Bensheim, Darmstadt und Dieburg, Fürth, Groß-Gerau, Lampertheim, Langen, Michelstadt und Rüsselsheim mit der elektronischen Akte ausgestattet worden (wir berichteten). Außerdem bearbeitet das Arbeitsgericht Gießen zum 1. Oktober alle Neueingänge mit der elektronischen Akte. Ab dem 4. Oktober soll dann auch das Amtsgericht Frankfurt und damit das größte hessische Amtsgericht in Zivil- und Insolvenzverfahren mit der elektronischen Akte arbeiten. Ebenso vollziehen die Amtsgerichte Friedberg, Gießen und Königstein die Umstellung, beim Amtsgericht Büdingen werden zunächst nur in Zivilverfahren die Akten elektronisch geführt. Mit der Umstellung im Oktober werden schon 62 Prozent der hessischen Gerichte mit der elektronischen Akte arbeiten. Die Umstellung aller 41 Amtsgerichte in Hessen auf die elektronische Akte in den Zivilverfahren soll bis Februar 2024 abgeschlossen sein.

Abläufe werden beschleunigt

Damit liege das Land bei der Umstellung der Justiz auf die elektronische Akte im Zeitplan, sagte Justizminister Roman Poseck. Alle Abläufe seien darauf ausgerichtet, die hessische Justiz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bis zum 1. Januar 2026 vollständig auf die elektronische Akte umzustellen. „Die Arbeit ohne Papierakte bringt viele Vorteile mit sich. Mit der elektronischen Akte können die Bediensteten ortsunabhängig auf die Dokumente zugreifen, sodass sich neue Möglichkeiten für flexible Arbeitszeitmodelle eröffnen. Außerdem wird die einfachere Kommunikation unter den Verfahrensbeteiligten künftig zu einer spürbaren Beschleunigung der Abläufe führen. Somit werden auch die Bürgerinnen und Bürger von der Digitalisierung der Justiz profitieren“, so der Minister.



Stichwörter: E-Justiz, E-Akte, Hessen


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