BMDVWeg frei für digitalen Führerschein

[17.02.2025] Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Damit werden rechtliche Grundlagen für Digitalisierungsprojekte wie den digitalen Führerschein und Fahrzeugschein geschaffen. Auch eine verbesserte digitale Parkraumbewirtschaftung soll ermöglicht werden.

Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Entwurf werden die Rechtsgrundlagen für Digitalisierungsprojekte geschaffen, die bereits beim BMDV in der Entwicklung sind. Dies umfasst insbesondere die Einführung eines digitalen Führerscheins, aber auch die Digitalisierung der Fahrzeugdokumente, wie etwa einen digitalen Fahrzeugschein. Die Änderungen sind Voraussetzung, um die weiteren Einzelheiten dieser Projekte regeln zu können. Der nun verabschiedete Entwurf bilde „die Basis für die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere, damit künftig der Kartenführerschein oder der Papier-Fahrzeugschein zuhause bleiben können und die Dokumente digital über das Smartphone nachweisbar sind. Damit passt der Entwurf das Straßenverkehrsrecht an die modernen Erfordernisse an“, so Bundesverkehrsminister Volker Wissing.

Mehr digitale Lösungen für den Straßenverkehr

Daneben enthält der Gesetzentwurf auch noch weitere Digitalisierungen von Verwaltungsprozessen. Im Einzelnen:

  • Eine effektive digitale Parkraumkontrolle soll den Kommunen zeitgemäße Handlungsspielräume für die wirksame Parkraumbewirtschaftung eröffnen. Mit der nun beschlossenen Änderung dürfen Parkscheine hinter der Windschutzscheibe durch die digitale Angabe des Kennzeichens ersetzt werden, wie es bereits vom Handyparken per App bekannt ist.
  • Die Fahrzeugdaten in den Datenbanken des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sollen besser zugänglich gemacht werden. Dazu hat das KBA eine Online-Auskunft anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer entwickelt. Mit deren Hilfe sollen künftig fahrzeuggenaue Auskünfte über Rückrufe und über technische Daten eines Fahrzeugs abgerufen werden können.

Um die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen, wird das Angebot des so genannten „Flensburger Punktehandels“ ausdrücklich verboten und mit einer hohen Geldbuße bedroht. Die vertiefte Unfallforschung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) soll fortentwickelt werden, um Empfehlungen zu liefern, die beispielsweise bei der Erarbeitung technischer Vorschriften und politischer Entscheidungen herangezogen werden können.





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