BMDVWassersport ohne Papierkram

[20.08.2024] Für das Führen von Sportbooten ist in Deutschland im Freizeitbereich ab einer bestimmten Größe und Motorleistung ein amtlicher Sportbootführerschein vorgeschrieben. Das BMDV bietet nun neue Online-Antragsverfahren rund um die Sport- und Freizeitschifffahrt und erweitert so die Verwaltungsdienstleistungen des Bundes.
Glitzerndes Meer, darauf eine Jolle mit violettem Spinnaker.

Digitalisierung Ahoi – verschiedene Anträge aus dem Bereich der Sport- und Freizeitschifffahrt können nun online abgewickelt werden.

(Bildquelle: Peter Simmons/Pexels)

Die Digitalisierung geht auch in der Sport- und Freizeitschifffahrt voran. Im Behördenportal, auf dem Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen online anbieten, können jetzt elf weitere Verwaltungsdienstleistungen online durchgeführt werden, die Bootsführerscheine und Funkbetriebszeugnisse betreffen. Das papiergebundene Antragsverfahren bei den betreffenden Verbänden bleibt jedoch parallel bestehen, versichert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). „Im Schnitt werden jährlich über 90.000 Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse ausgestellt. Bislang bedeutete das vor allem Papierkram für alle Beteiligten, bevor der spaßige Teil auf dem Wasser starten konnte. Das ändern wir jetzt: Künftig können alle relevanten Verwaltungsdienstleistungen von der Prüfungsanmeldung bis hin zum Ersatz des Führerscheins ganz einfach online erledigt werden. Digitalisierung, Bürokratieabbau und Vereinfachung von Verfahren – alles zentrale Anliegen der Bundesregierung – setzen wir damit nun auch in der Sport- und Freizeitschifffahrt um“, sagt Daniela Kluckert, Staatssekretärin beim BMDV.

Künftig online verfügbar sind folgende Antragsverfahren:

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung für Sportbootführerscheine
  • Umschreibung einer Fahrerlaubnis in einen Sportbootführerschein
  • Ersatzausfertigung des Sportbootführerscheins
  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung für beschränkt gültige (Short-Range-Certificate = SRC) und allgemein gültige Funkbetriebszeugnisse (Long-Range-Certificate = LRC) sowie UKW-Sprechfunkzeugnisse (UBI)
  • Ersatzausfertigung von SRC, LRC und UBI Funkbetriebszeugnissen
  • Umschreibung von SRC und LRC-Funkbetriebszeugnissen

Für den Sportbootführerschein können alle erforderlichen Unterlagen elektronisch beigefügt und in dieser Form an die zuständigen Stellen weitergereicht werden. Für die Funkzeugnisse muss – da es sich weiterhin jeweils um ein Papierzeugnis handelt – das erforderliche Passbild im Original nachgereicht werden.





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