Amtsgericht HünfeldVorreiter der Digitalisierung
In diesen Tagen feierte das Amtsgericht Hünfeld das 50-jährige Jubiläum der Mahnabteilung und das 10-jährige Jubiläum als zentrales Vollstreckungsgericht. Als zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Hünfeld für die hessenweite Bearbeitung aller Mahnverfahren zuständig und als zentrales Vollstreckungsgericht verwaltet es die Vermögens- und Schuldnerverzeichnisse für ganz Hessen. Seit dem 1. Juli 2001 werden die Verfahren ausschließlich im maschinellen beziehungsweise automatisierten Mahnverfahren bearbeitet. Damit sei das Amtsgericht Hünfeld seit mehr als 20 Jahren auch Vorreiter der Digitalisierung, sagte Hessens Justizminister Roman Poseck anlässlich einer Feierstunde in Hünfeld.
Heute werden nach Angaben des Hessischen Ministeriums der Justiz jährlich rund 450.000 Mahnverfahren bearbeitet, im ersten Jahr nach Einführung des automatisierten Verfahrens waren es lediglich 114.000 Fälle. Gerade das Mahnverfahren erfülle eine wichtige Funktion, betonte Poseck. Das vereinfachte gerichtliche Verfahren sei ein niedrigschwelliges Angebot für Bürgerinnen und Bürger, um schnell und kostengünstig einen für die Zwangsvollstreckung notwendigen Vollstreckungstitel zu erhalten. Zudem entlasteten Mahnverfahren auch die Justiz, so der Minister.
Zentralisierung und Automatisierung wichtiger Aufgaben
Das außerdem im Amtsgericht Hünfeld untergebrachte Vollstreckungsgericht verwaltet das Schuldnerverzeichnis für ganz Hessen. Hauptaufgabe des zentralen Vollstreckungsgerichts ist es, automatisiert die Datensätze der einzelnen Vollstreckungsorgane zu übernehmen, zu prüfen und in ein landesweites Schuldnerverzeichnis zu überführen. Die beim Amtsgericht Hünfeld eingehenden Daten werden mit den Daten der anderen zentralen Vollstreckungsgerichte in Deutschland in einem zentralen Bundesportal zusammengeführt.
Im vergangenen Jahr gingen in Hünfeld fast 130.000 Eintragungsanordnungen zum Schuldnerverzeichnis ein. Zudem wurden dort im Jahr 2022 fast 30.000 Vermögensverzeichnisse hinterlegt. Diese Größenordnung zeige, wie wichtig die Zentralisierung sei. Die Zentralisierungsentscheidungen, die vor 50 und 10 Jahren getroffen wurden, seien weitsichtig und richtig gewesen, so Poseck.
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