DigitalisierungsinitiativeVierter Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizminister
Auf dem ersten Bund-Länder-Digitalgipfel im März 2023 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass dieses Format mindestens einmal pro Jahr anlässlich der Justizministerkonferenz (JuMiKo) stattfinden soll. Ziel soll sein, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Digitalisierung weiter zu verbessern und die Digitalisierung der Justiz noch schneller voranzubringen. Am 5. Juni 2024 haben sich Bund und Länder anlässlich der Frühjahrs-Justizministerkonferenz bereits zum vierten Mal zum Bund-Länder-Digitalgipfel getroffen, diesmal in Hannover.
Gegen den digitalen Flickenteppich
Wie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) berichtet, stand unter anderem die weitere Verwendung der Mittel aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz im Fokus des Treffens. Dabei stellt der Bund bis 2026 jährlich bis zu 50 Millionen Euro, insgesamt also bis zu 200 Millionen Euro, zur Verfügung. Davon sind bereits zwei Drittel für innovative Vorhaben der Länder fest eingeplant. Unter anderem sollen damit die Entwicklung einer KI-Strategie für die Justiz und der dafür erforderlichen Infrastruktur, ein generatives KI-Sprachmodell der Justiz oder auch ein universelles Strukturierungstool für Justizverfahrensakten finanziert werden. Weitere Mittel sollen nun unter anderem in folgende Projekte fließen:
- Eine KI-Massenverfahrens-Assistenz (MAKI – Reallabor KI-Assistenz),
- ein Anonymisierungs- und Leitsatzerstellungs-Kit zur smarten Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen (ALeKS),
- ein Textanalyse-Tool zur intelligenten Datenextraktion und Automatisierung der Aktenbearbeitung (INDATA).
„Schon nach einem Jahr sind 183 Millionen Euro der Bundesmittel der Digitalisierungsinitiative für die Justiz fest eingeplant. Damit setzen wir zukunftsweisende Veränderungen in Gang, insbesondere durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz: Zum Beispiel durch die Finanzierung von KI-Vorhaben zur Unterstützung von Massenverfahren im Zivilbereich oder auch zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann. Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann sagte, die Zusammenarbeit sei nicht nur nachhaltig und ressourcenschonend, sondern verhindere auch die Entstehung eines bundesweiten Flickenteppichs unterschiedlicher Digitalisierungslösungen.
Einwilligung des Haushaltsausschusses steht noch aus
Damit Mittel aus der Digitalisierungsinitiative für die genannten Projekte verwendet werden können, ist die Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags erforderlich. Entsprechend wird nun das Bundesministerium der Justiz die Vorschläge zeitnah dem Ausschuss vorlegen.
Neben den Vorhaben der Länder werden auch Projekte des Bundesministeriums der Justiz mit der Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziert, die der Justiz von Bund und Ländern zugutekommen. Dies sind im Einzelnen:
- die Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens,
- die Entwicklung einer digitalen Rechtsantragsstelle,
- die Entwicklung eines Videoportals der Justiz,
- die Untersuchung der Machbarkeit einer bundeseinheitlichen Justiz-Cloud;
- die Erstellung eines Grobkonzepts für die Entwicklung einer Vollstreckungsdatenbank,
- die Anpassung des beim Bundesamt der Justiz betriebenen Verbandsklageregisters an das Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetz,
- die Entwicklung eines Rechtsinformationsportals im Rahmen der Neuordnung des Rechtsinformationssystems des Bundes.
Gesetzgebung bremst Digitalisierung
Der Bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, Koordinator der unionsgeführten so genannten B-Länder, sieht im Bund-Länder-Digitalgipfel „eine gute Einrichtung“, insbesondere da die Länder für die Justiz – mit Ausnahme der obersten Gerichtshöfe und des Generalbundesanwalts – zuständig seien und der Bund für die Gesetzgebung. Für eine erfolgreiche digitale Transformation der Justiz müssten die Länder jedoch stärker entlastet werden: „Ein Teil der ständig wachsenden Aufgaben der Länderjustiz wird durch die Gesetzgebung des Bundes verursacht. Ich fordere daher den Bund auf, die Justiz nicht weiter zu belasten, sondern zu entlasten und sich stärker an den durch den Bund verursachten Kosten zu beteiligen. Dabei muss die Beteiligung über die Förderung einzelner Digitalisierungsprojekte hinausgehen.“ Zudem sei für die Digitalisierung der Justiz auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig, so Eisenreich. Diese erwiesen sich in vielen Fällen noch „als Hemmschuh“.
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