IT-SicherheitVertrauenslücke im Datenschutz
Jeder Dritte Deutsche ist bereits Opfer von Datenverlust, Identitätsdiebstahl oder Betrug im Netz geworden. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter 1.000 Bundesbürgerinnen und -bürgern. Utimaco, ein Hersteller von Hochsicherheitstechnologien für Cybersecurity, untersuchte in einer Befragung im März 2022 außerdem, was Nutzerinnen und Nutzer von digitalen Angeboten der öffentlichen Hand erwarten und wo noch Unsicherheit herrscht.
Demnach sorgen sich die Deutschen zwar um die Sicherheit ihrer Daten, sehen aber auch große Chancen für digitale Behörden. Laut der Utimaco-Umfrage nutzen bereits 38 Prozent der Deutschen digitale Dienste; mehr als die Hälfte der Befragten würde gerne Behördengänge wie Ummeldungen oder die Beantragung von Identitätsdokumenten online durchführen (56 Prozent). Etwas mehr als die Hälfte (51 Prozent) wünscht sich einen digitalisierten Prozess bei der An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen.
Transformation gewinnt an Fahrt
Die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung sind bekannt: Eine digitale Behörde kann Kosten reduzieren, Papier sparen, Prozesse verschlanken und attraktiver werden sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch als Arbeitgeber. Doch noch rangiert Deutschland im internationalen Vergleich im unteren Mittelfeld, wenn es um die Digitalisierung in Behörden geht. Bislang galten vor allem die komplizierten Strukturen im öffentlichen Dienst als Grund für eine schleppende Umsetzung, gepaart mit Fachkräfte- und Budgetmangel. Doch der Wind dreht sich.
Im Juli dieses Jahres hat Bayern als erstes Bundesland ein Gesetz erlassen, das digitale Angebote für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen sicher und zuverlässig zugänglich machen soll (wir berichteten). Der Freistaat verstärkt dabei auf Landesebene, was im Jahr 2013 mit dem E-Government-Gesetz (EGovG) bundesweit beschlossen worden war: Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Die Bundesregierung startete dazu das Programm Digitale Verwaltung 2020, unter anderem, um die elektronische Akte verpflichtend einzuführen. Lokale Verwaltungen haben bereits eigene Strategien entwickelt– exemplarisch genannt sei die Kreisverwaltung Unna in Nordrhein-Westfalen.
OZG schafft die rechtliche Grundlage
Bund, Länder und Kommunen sind nicht nur interessiert an der Digitalisierung, sie sind auch dazu verpflichtet. Gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG) müssen sie bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über entsprechende Portale auch digital anbieten. Im Gesetz werden rund 600 Leistungen definiert, die dabei umgesetzt werden sollen.
Behörden sind angehalten, die notwendigen organisatorischen, technischen und personellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Gesetzgeber nimmt zur Kenntnis, dass die Arbeitsprozesse in einer flexibleren Struktur situiert sein werden. Die öffentliche Verwaltung wird künftig enger und über Abteilungsgrenzen hinweg zusammenarbeiten und weniger an den Standort gebunden sein. Dies bedeutet neben organisatorischen auch enorme technische Veränderungen.
Ziele und Herausforderungen
Die elektronische Bereitstellung bürgerorientierter Services kann neben der generellen Effizienzsteigerung als eines der Hauptziele der Digitalisierung gelten. Anträge, Anmeldungen und Ummeldungen digital erledigen zu können, bedeutet nicht nur einen bequemeren Zugang für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch weniger manuelle Dateneingaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden sowie weniger Papierdokumente. Das bedeutet wiederum weniger Routinearbeiten und mehr Zeit für anspruchsvollere Aufgaben. Am Ende hilft die Digitalisierung interner Abläufe auch dabei, so genannte Digital Natives anzuwerben, also die neue Generation Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit digitaler Technologie aufgewachsen ist und noch nie ein Faxgerät bedient hat.
Die größten Hürden für den digitalen Aufbruch stellen Datenschutz- und Sicherheitsbedenken dar. Wie die Befragung von Utimaco zeigt, sorgen sich 67 Prozent der Deutschen um die Sicherheit ihrer Daten, wenn sie Online-Dienste nutzen, doch 39 Prozent wissen nicht einmal, welche Daten genau erhoben werden und welcher Dienst was speichert. 18 Prozent sind sich so unsicher, dass sie noch nicht einmal sagen können, ob sie schon einmal Opfer eines Online-Betrugs geworden sind.
Technologie und Kommunikation
Um Datenschutz- und Sicherheitsbedenken begegnen zu können, muss den Bürgerinnen und Bürgern zum einen mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten gegeben und Datensparsamkeit praktiziert werden. Zum anderen müssen die Maßnahmen rund um den Datenschutz verständlich und nachhaltig kommuniziert werden. So können Behörden nicht nur gewährleisten, dass ihre Daten sicher sind, sondern auch, dass dies den Nutzerinnen und Nutzern bekannt ist.
Ein Vorteil der langsameren digitalen Transformation in Deutschland ist, dass bereits Technologien existieren, die sich in der Praxis bewährt haben. Ein solcher Ansatz ist die Self Sovereign Identity (SSI). Bei dieser Version der digitalen Identität werden Nachweise dezentral, beispielsweise innerhalb einer Blockchain, abgelegt, wo sie allerdings nur für den Nutzer einsehbar sind.
Und nur der Nutzer entscheidet im Einzelfall, welche Attribute seiner digitalen Identität er für welchen Anwendungsfall preisgeben möchte. Das kann etwa der Fall sein, wenn er ein Auto mieten möchte und den Nachweis über den Besitz einer Fahrerlaubnis bringen muss. Fälschungssicher werden die digitalen Nachweise in einem SSI Framework dank der zugrunde liegenden Public Key Infrastructure, die eine einfache Überprüfung gewährleistet.
Mit Technologien wie der Self Sovereign Identity kann es gelingen, nicht nur die eigenen Angebote und Daten nachhaltig abzusichern, sondern auch Datenschutzbedenken zu begegnen und Sicherheit zu garantieren.
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