Gigabit Infrastructure ActVerschenkte Chancen
Mit dem Gigabit Infrastructure Act (GIA) will die Europäische Union Bedingungen für den schnellen Glasfaserausbau schaffen und dabei einheitliche Regeln festschreiben. So sollen bürokratische Hürden abgebaut werden und beispielweise auch für alle Marktteilnehmer der Zugang zu Leerrohren vereinfacht werden. EU-Kommission, Parlament und Rat haben sich inzwischen auf einen Kompromiss geeinigt und das Gesetz befindet sich auf der Zielgeraden.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) zeigt sich mit der erzielten Einigung jedoch nicht zufrieden: „Nach monatelangen Verhandlungen endet der Gigabit Infrastructure Act leider als lauwarmer Kompromiss, der den Mobilfunk- und Glasfaserausbau in Europa nicht nennenswert erleichtern wird. Eine zwischenzeitlich diskutierte zusätzliche Investitionshürde wurde zwar gerade noch verhindert. Aber auch von den positiven Ansätzen voriger Entwürfe ist kaum etwas übriggeblieben“, sagt BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers.
Klärungsbedarf bei Open Access
Als Erfolg sieht der BREKO, dass der GIA keine Regelung enthalte, die das akute Problem des strategischen Doppelausbaus von Glasfasernetzen weiter verschärfe. Dafür hätte das Engagement der deutschen Bundesregierung und einzelner Mitglieder des EU-Parlaments gesorgt. Glasfaser ausbauende Unternehmen können die Mitnutzung passiver Infrastrukturen – etwa Leerrohre – durch Konkurrenten ablehnen, sofern sie Open Access über einen virtuellen Netzzugang zu fairen Bedingungen ermöglichen. Dies zeige, dass Glasfasernetze weiterhin eine zukunftssichere Investition seien und sende damit „ein wichtiges Signal in den Markt“, so der BREKO. Damit bleibe das EU-Ziel, bis 2030 alle Haushalte in Europa mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen zu versorgen, prinzipiell erreichbar.
Allerdings könnte diese Möglichkeit des Angebots eines alternativen Zugangs auch ausgehebelt werden. Der Inhaber der passiven Infrastruktur muss den virtuellen Zugang selbst anbieten, was die Regelung für viele Unternehmen zunichtemachen könnte, die passive Infrastruktur und aktiven Netzbetrieb in zwei separate Gesellschaften aufgeteilt haben. Hier bestehe nach Ansicht des BREKO dringender Klärungsbedarf – diese Einschränkung dürfe nicht für Einzelgesellschaften innerhalb eines Konzerns gelten.
Genehmigungsverfahren nicht beschleunigt
Sein vielleicht größtes Potenzial verschenkt der GIA laut BREKO beim Thema Genehmigungsverfahren. Zwar wird eine EU-weite Genehmigungsfiktion eingeführt, wodurch Anträge für den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in Zukunft automatisch als genehmigt gelten, sofern die zuständige Behörde nicht innerhalb von vier Monaten antwortet. Diese Frist bleibt jedoch hinter der aktuellen deutschen Regelung mit drei Monaten zurück und ist damit zumindest in Deutschland wirkungslos.
Von der EU kommen also leider keine starken Signale für den weiteren Glasfaserausbau. Umso wichtiger ist es, dass im Bund, den Ländern und den Kommunen jetzt die Weichen richtig gestellt werden, um den Netzausbau zu erleichtern und weiter voranzutreiben, schließt der BREKO.
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