BSIVerschärfte Sicherheit für Rechenzentren

[11.12.2023] Das BSI hat die Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit in Rechenzentren der Bundesverwaltung angehoben. Dies geschieht auf Basis einer neuen Version der HV-Benchmark kompakt 5.0. Darin wird nun das Niveau der Standard-Absicherung nach IT-Grundschutz als Maßstab angelegt.

Um die Sicherheit von Rechenzentren in der Bundesverwaltung zu prüfen, nutzt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter anderem den HV-Benchmark (HVB). Gleichzeitig ist dieses Instrument auch fester Bestandteil des gültigen Mindeststandards. Die darin definierten Mindestwerte sind aus Sicht des BSI notwendig, um ein angemessenes Sicherheitsniveau bei normalem Schutzbedarf zu erreichen. Nun hat das BSI den Mindeststandard zum HV-Benchmark kompakt 5.0 in einer neuen, verschärften Version 2.0 veröffentlicht. In der neuen Version des Mindeststandards zum HV-Benchmark kompakt 5.0 sind die Mindestwerte auf das Niveau der Standard-Absicherung nach IT-Grundschutz angehoben worden, um die Sicherheit in den Rechenzentren zu erhöhen und die Vorgaben des zeitlich nach dem Mindeststandard verabschiedeten UP Bund 2017 umsetzen zu können. Zudem forderte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages per Maßgabebeschluss die Anhebung der Mindestwerte auf das Niveau der Standard-Absicherung nach IT-Grundschutz.

Rascher Überblick

Neben der Anhebung der Mindestwerte sind der als erste Anlage des Mindeststandards angefügte HV-Benchmark kompakt und der Mindeststandard selbst auch redaktionell noch einmal überarbeitet worden. Im Zuge der Überarbeitung des Mindeststandards ist eine Hilfestellung zur Ermittlung individueller Sollwerte für ein Rechenzentrum oder für eine IT-Dienstleistung auf der Basis des HV-Benchmark kompakt als zweite Anlage des Mindeststandards neu aufgenommen worden.
Die Bewertung und Messung erfolgt beim HV-Benchmark kompakt mithilfe von 34 besonders relevanten Aspekten der Informationssicherheit, so genannten Indikatoren, unter der Nutzung von Reifegradmodellen. Da die 34 Indikatoren keine Vollständigkeit ermöglichen, kann die Einhaltung der Mindestwerte zum HV-Benchmark kompakt die Anwendung von etablierten Standards wie dem IT-Grundschutz jedoch nicht ersetzen, betont das BSI. Vielmehr gäben die Anwendung des HV-Benchmark kompakt und der Vergleich mit den neuen Mindestwerten einen raschen Überblick über den Stand der Informationssicherheit bei dem betrachteten Rechenzentrum.





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