ZukunftskongressUpdate für die Verwaltung
Im Herbst 2020 hat der Bund im Rahmen des Konjunkturpakets drei Milliarden Euro für die Verwaltungsdigitalisierung bereitgestellt. Damit hat der Bund den bis dahin größten Kritikpunkt – die mangelnde finanzielle Ausstattung – behoben. Doch warum nehmen Bürger und Verwaltungsmitarbeiter seitdem keine nennenswerten Fortschritte wahr?
Vor der Spurensuche muss geklärt werden, was die Digitalisierung der Verwaltung eigentlich ist. Digitalisierung ist der Ersatz von Post und Papier. Bei der Digitalisierung geht es also darum, das Papier als universellen Datenträger und die Post als etablierte und sichere Transportinfrastruktur durch digitale Formate zu ersetzen, die von allen Beteiligten – Verwaltung und Bürgern – genutzt werden können.
Doch wie wurde die Digitalisierung der Verwaltung bisher vorangetrieben? Leistungen und Leistungsbündel wurden erfasst und beschrieben, Digitalisierungslabore eingerichtet, die sich mit einzelnen Leistungen beschäftigt haben. Einzelne Antragsverfahren wurden nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) so gestaltet, dass Bürgerinnen und Bürger Anträge online stellen können. Es wurden also eher einzelne Dienstleistungen digitalisiert. Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass (noch) kein umfassendes digitales Verwaltungssystem entstanden ist.
Mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung
Viele Herausforderungen in der Politik sind hinreichend analysiert, werden aber nur zögerlich angegangen, weil unter anderem die Akzeptanz in der Bevölkerung fehlt. Es handelt sich also um ein Umsetzungs- und nicht um ein Erkenntnisproblem. Bei der Digitalisierung der Verwaltung könnte das anders sein. Natürlich hätte in den vergangenen Jahren vieles schneller und besser umgesetzt werden können, aber das größere Problem dürfte sein, dass bisher an den falschen Themen gearbeitet wurde.
Statt eine universelle Infrastruktur für die digitale Verwaltung – und damit vielleicht auch universell für die Interaktion der Bürger im digitalen Zeitalter – zu realisieren, werden oft schmerzhafte Erfahrungen bei der Schaffung von Online-Anwendungen für einzelne Dienstleistungen gemacht. Statt des notwendigen Betriebssystems für das digitale Zeitalter werden Einzelanwendungen entwickelt.
Die öffentliche Verwaltung beschäftigt sich bisher immer in speziellen Strukturen mit der Digitalisierung. In den Behörden gibt es dafür eigene Abteilungen, in den Regierungen von Bund und Ländern teilweise eigene Minister und ansonsten CIOs (Chief Information Officer). Im IT-Planungsrat treffen sich diese Vertreter von Bund und Ländern und versuchen im Rahmen der Zusammenarbeit die Digitalisierung voranzutreiben. Betrachtet man die Aufgabe, ein Betriebssystem für die digitale Verwaltung zu schaffen, stellt sich die Frage, ob ein Kooperationsgremium von Bund und Ländern dafür wirklich geeignet ist.
Bundeskompetenz für digitale Infrastruktur erforderlich
Papier und Post als wesentliche Betriebsmittel der analogen Verwaltung bedurften nur weniger gesetzlicher Regelungen, da sie sowohl für die Verwaltung als auch für die Wirtschaft verlässlich und etabliert zur Verfügung standen. Für Regelungen ist der Gesetzgeber zuständig, der aber bisher vor dem Problem steht, dass das Grundgesetz als Verfassung das Thema digitale Verwaltung als Gesetzgebungsmaterie noch gar nicht kennt und daher auch keine Zuständigkeit für den Bundes- oder Landesgesetzgeber vorsieht. Es bedarf daher in einem ersten Schritt einer eng gefassten Bundeskompetenz für die digitale Infrastruktur. Erst auf dieser Grundlage kann der Gesetzgeber tätig werden.
Die Änderung des Grundgesetzes – also die Schaffung einer Digitalverfassung – ist ein großer Schritt, der wohlüberlegt sein will. Aber er lohnt sich, denn ein digitales Betriebssystem kann und muss in der öffentlichen Verwaltung in Zukunft genutzt werden. Der Aufwand wird sich also in jedem Fall auszahlen. Entscheidend ist, sich zunächst mit den richtigen Fragen auf der richtigen Ebene zu beschäftigen. Das eigentliche Problem, nämlich das fehlende Betriebssystem, kann nicht auf der Ebene einzelner Anwendungen gelöst werden.
Im zweiten, inhaltlichen Schritt geht es um die Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung, die eine zeitgemäße digitale Infrastruktur sicherstellt. Dabei wird es wesentlich darauf ankommen, nicht bestimmte Technologien fest zu verdrahten, sondern Organisationsstrukturen und Funktionsweisen zu verankern, die der Verwaltung eine Grundlage für die laufende Anpassung des Betriebssystems an die technische Entwicklung bietet.
https://www.zukunftskongress.info
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe Juni 2023 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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