HessenUmsetzungskompetenz für den IT-Planungsrat
Der von Bund und Ländern geschlossene IT-Staatsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit des IT-Planungsrats. So benennt er etwa die Aufgaben des Gremiums, regelt dessen Zusammensetzung und Beschlussfassung und legt die Aufsichtsstrukturen und Finanzierung fest. Er trat am 1. April 2010 in Kraft und wurde zur Errichtung der FITKO im Oktober 2019 überarbeitet.
Nun hat der Hessische Landtag das Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags verabschiedet, wie das Hessische Digitalisierungsministerium berichtet. Hessens Digitalministerin Kristina Sinemus betonte, dass durch die Änderungen das Handlungsspektrum des IT-Planungsrats adäquat und wirkungsorientiert erweitert werde. „Damit wird konsequent für günstige Rahmenbedingungen für die föderale Verwaltungsdigitalisierung gesorgt, bei denen Hessen weiterhin aktiv und steuernd mitwirken wird. Wir brauchen eine gute Zusammenarbeit von Bund und Ländern und möglichst wenige bürokratische Hürden, um schnell und umfassend die Arbeit in den Verwaltungen zu digitalisieren. Davon profitieren neben den Beschäftigten auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.“
Harmonisierung von Standards
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre werden mit der Änderung des IT-Staatsvertrags dem IT-Planungsrat neue Aufgaben zugewiesen. Zum einen kann das Gremium ausgewählte Online-Antragsverfahren nach dem Einer-für-Alle(EfA)-Prinzip aus seinem Budget und damit durch Bund und Länder gemeinsam finanzieren. Zum anderen soll der IT-Planungsrat kurzfristig bund- und länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen zur Verfügung stellen oder projektieren können. Drittens wird dem IT-Planungsrat die Verantwortung für das föderale Architekturmanagement zugewiesen, was ein wichtiger Schritt hin zu einer Harmonisierung von Standards und Verfahren ist. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Einrichtung eines gemeinsamen Digitalisierungsbudgets sowie die Flexibilisierung des unterjährigen Mitteleinsatzes.
Hessen hatte 2023 den Vorsitz des IT-Planungsrats und damit auch die Federführung bei der Ausarbeitung und Abstimmung der zweiten Änderung des IT-Staatsvertrags. Nun müssen Bund und Länder diesen noch per Gesetz ratifizieren, damit er ab 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.
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