Cyber-SicherheitUmsetzung der NIS2-Richtlinie
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat den Startschuss für die Beteiligung der Länder und Verbände zum Entwurf eines neuen IT-Sicherheitsgesetzes gegeben. Mit dem Entwurf soll das IT-Sicherheitsrecht in Deutschland neu strukturiert und modernisiert werden. „Die Bedrohungslage im Bereich der Cyber-Sicherheit ist unverändert hoch“, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. „Mit unserem Gesetz müssen künftig mehr Unternehmen in mehr Branchen Mindestanforderungen an die Cyber-Sicherheit und Meldepflichten bei Cyber-Vorfällen erfüllen. Wir erhöhen das Sicherheitsniveau – und senken damit das Risiko für Unternehmen, Opfer von Cyber-Angriffen zu werden.“
Der Gesetzesentwurf setzt die EU-Richtlinie NIS2 um, die ein höheres gemeinsames Cyber-Sicherheitsniveau in der Union anstrebt. Zu den Neuerungen gehört unter anderem die Einführung der Kategorien „wichtige Einrichtungen“ und „besonders wichtige Einrichtungen“. Der Katalog der Mindestsicherheitsanforderungen wird in das bestehende BSI-Gesetz integriert, mit Maßnahmen wie Risikoanalysen und Back-up-Management.
Außerdem wird ein neues dreistufiges Meldeverfahren für Cyber-Sicherheitsvorfälle eingeführt, um eine schnelle und effektive Reaktion zu gewährleisten. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Erweiterung der Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor, das die Einhaltung der neuen Vorgaben überwachen soll. Mit dieser umfassenden Novellierung soll nicht nur die Resilienz der Wirtschaft und der Bundesverwaltung gegenüber Cyber-Gefahren gestärkt, sondern auch Bürokratie abgebaut werden, so Faeser.
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