BundesdruckereiStudie zur eIDAS-Verordnung
eIDAS-Vertrauensdienste, wie qualifizierte elektronische Siegel (wir berichteten) sind noch nicht überzeugend in deutsches Recht integriert und entfalten daher bislang keine große Wirkung. Diese Bilanz zieht die Bundesdruckerei. Welche Herausforderungen die Umsetzung hierzulande erschweren, hat das Unternehmen in einer Studie untersucht und gibt auf dieser Basis drei Handlungsempfehlungen. Zum einen sollten demnach die Vertrauensdienste stärker in das deutsche Recht integriert werden. Nachholbedarf bestehe etwa bei der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen, in der Justiz oder bei Cloud-Diensten. Beispielsweise könnten im Telemediengesetz qualifizierte Website-Zertifikate vorgesehen werden, um einen Website-Betreiber sicher identifizieren zu können. Als gutes Beispiel für die rechtliche Verankerung der Vertrauensdienste nennt die Bundesdruckerei die Zahlungsrichtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2). Sie schreibt die Werkzeuge der eIDAS-Verordnung zur Absicherung der Kommunikation zwischen Banken und Drittanbietern rechtlich vor. Als zweite Maßnahme führt die Bundesdruckerei die Better Regulation Toolbox #23 der Europäischen Kommission an. Sie biete eine gute Hilfe, um Gesetze schon während ihrer Erarbeitung auf ihre Digitaltauglichkeit hin zu überprüfen. Hierzulande könnte dazu das Projekt „Bessere Rechtsetzung“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat um eine Gesetzesfolgenabschätzung ergänzt werden, die überprüft, ob ein Gesetz digitalisierungsfreundlich ist. Zu überprüfen wäre beispielsweise, inwiefern Vertrauensdienste im Gesetzestext berücksichtigt wurden und ob sie tatsächlich Anwendung finden.
Szenario Wohnung ummelden
Die dritte Empfehlung der Bundesdruckerei nimmt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr in den Blick. Sie biete die Chance, die Weiterentwicklung der eIDAS-Verordnung auf die Agenda des Europäischen Rats zu setzen. Dabei gehe es vor allem um die Einführung neuer Instrumente, etwa eine eID-Funktion für Unternehmen oder eine stärkere Verbindlichkeit bei der Nutzung und Anerkennung der Vertrauensdienste. Zudem sollten laut Bundesdruckerei die Voraussetzungen für die Zertifizierung und Zulassung von eIDAS-Vertrauensdiensten vereinheitlicht werden.
Wie eIDAS-Werkzeuge Bürger und Verwaltung entlasten können, zeigt die Studie an einem Szenario zur Wohnungsummeldung. Um diese abzuwickeln, muss der Bürger bislang einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren. Komfortabler wäre eine digitale Ummeldung. Der Bürger müsse dafür sicher, etwa mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, identifiziert werden. Die Sicherheit der jeweiligen Website weisen qualifizierte Website-Zertifikate nach. Meldebescheinigung und Erklärung des Vermieters werden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen. Damit der Vorgang auf lange Zeit nachvollziehbar und unverändert gespeichert und archiviert werden kann, erhalten im Szenario der gesamte Prozess und die Dokumente qualifizierte elektronische Zeitstempel und Siegel. Das sichere die gesamte Kommunikation im Meldeprozess ab.
Die Studie „Vertrauensraum in der Digitalisierung – Herausforderungen bei der Umsetzung der eIDAS-Verordnung“ kann über die Website der Bundesdruckerei heruntergeladen werden.
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