HessenStrategie zur Verwaltungsdigitalisierung
Um die hessische Verwaltung weiterzuentwickeln und die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben, wurde 2021 die Strategie Digitale Verwaltung Hessen 4.0 (DVH 4.0) als Teil der Gesamtstrategie Digitales Hessen von der Landesregierung beschlossen (wir berichteten). Nun berichtet das Digitalministerium des Landes, dass die Weiterentwicklung der DVH verabschiedet wurde, die – als DVH 4.1 – aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse aufgreift. „Unser Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen effizienten und benutzerfreundlichen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu ermöglichen. Wir setzen uns für weniger Bürokratie und schnellere Genehmigungsverfahren ein. Die Weiterentwicklung der DVH ist ein entscheidender Schritt, um diese Vision in die Realität umzusetzen“, so Digitalministerin Kristina Sinemus.
Als Beispiel verwies Sinemus darauf, dass die Novelle des Hessischen E-Government-Gesetzes erhebliche rechtliche Vereinfachungen mit sich gebracht habe (wir berichteten). Eine Experimentierklausel ermöglicht jetzt digitale Pilotprojekte unter zeitweiser Befreiung von analogen Verfahrens- und Formvorgaben. Alle neuen Gesetze und Rechtsverordnungen werden zudem künftig einem Digitalcheck unterzogen, wodurch Digitalisierungshindernisse abgebaut werden sollen. Sinemus verweis auch auf zahlreiche Produkte, die bereits entwickelt worden seien, um das mobile Arbeiten zu unterstützen (HessenPC, Zugangslösungen, Videokonferenzsystem, Roll-out von Smartphones).
Wie schon in der ersten Fassung erfolgt auch bei der Weiterentwicklung die Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den Ressorts und den IT-Dienstleistern unter Mitwirkung in Bund-Länder-Arbeitskreisen des IT-Planungsrats. Die Ziele der DVH sollen zu einem Maßnahmenkatalog führen, der in der Landesverwaltung als Grundlage für die Ableitung von Projekten oder der Weiterentwicklung von Produkten dienen soll.
Fortbildung, hybrides Arbeiten und sichere Infrastruktur
Ein wichtiger Aspekt der DVH die Aus- und Fortbildung. Bereits gestartete Angebote sollen deutlich ausgeweitet und weiterentwickelt werden, darunter der von Hessen mitgestaltete und unterstützte eGov-Campus (wir berichteten). Ebenso soll hybrides Arbeiten ausgebaut werden. Unter anderem dazu werde derzeit das Videokonferenzsystem HessenConnect 2.0 eingeführt.
Weiterhin im Fokus stehe auch bei der DVH 4.1 die Serviceorientierung. Diese sei anhand von Nutzenversprechen an die Kundinnen und Kunden sowie an die Beschäftigten formuliert, so das Digitalministerium. Dabei wurde zu den bestehenden fünf Nutzenversprechen ein sechstes hinzugefügt, mit dem auf eine selbstbestimmte Nutzung von Technologien mit einem Höchstmaß an Datenschutz und Informationssicherheit hingewirkt werden soll. Maßnahmen zur Umsetzung sind unter anderem die Erarbeitung von Cyber-Sicherheitsstrategien und die BSI-Zertifizierungen der IT-Dienstleister des Landes.
Auch der zunehmenden Wichtigkeit von Cloud Computing für die nachhaltige und erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung wird in der DVH 4.1 Rechnung getragen. So werde in Hessen die Verfahrens-Cloud Hessen (VCH) technologisch weiterentwickelt, diese biete Cloud-Dienste für die Landesverwaltung und für die interföderale Zusammenarbeit an. Auch Informationssicherheit, Barrierefreiheit und Datenschutz werden als grundlegende Anforderungen für die technische Umsetzung betont. Zudem wird eine intensivierte Kooperation mit anderen Ländern und dem Bund angestrebt, um innovative Lösungen gemeinsam voranzubringen.
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