Sachsen-AnhaltStart für die Bezahlkarte
Nach Hessen beginnt nun auch Sachsen-Anhalt mit der landesweiten Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber: Alle Landkreise und kreisfreien Städte erhalten ab sofort rund 9.500 Bezahlkarten. Die Aushändigung der ersten Bezahlkarten an Leistungsberechtigte kann damit noch im November 2024 erfolgen. Die Bezahlkarte reduziere „den Verwaltungsaufwand und lässt die Hilfen denen zukommen, für die sie gedacht sind. Zudem schränkt sie den Missbrauch ein und verringert die Anreize, allein aus finanziellen Gründen in unser Sozialsystem einzuwandern“, sagt Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff. Der Landrat des Landkreises Börde, Martin Stichnoth, sieht in der Einführung der Bezahlkarte einen wichtigen Schritt, um den Alltag der Betroffenen zu erleichtern und gleichzeitig Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Die Karte gewährleiste einen direkten, sicheren und kontrollierten Umgang mit finanziellen Leistungen.
Umsetzung durch Dataport und Secupay
Der Bund und alle Bundesländer hatten sich entschieden, eine Bezahlkarte für Asylbewerber mit bundeseinheitlichen Mindeststandards für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Der öffentliche IT-Dienstleister Dataport wurde daraufhin von Sachsen-Anhalt und 13 weiteren Bundesländern mit der Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens beauftragt. Seit dem 15. Oktober 2024 ist die Vergabeentscheidung an ein Konsortium unter Federführung der Firma Secupay rechtskräftig. Die Kosten des Vergabeverfahrens, der Einführung und des weiteren Betriebs trägt das Land. Die Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben eine inhaltsgleiche, aber eigenständige Lösung gewählt.
Zahlreiche Einschränkungen
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion und ohne Kontobindung, die eine elektronische Bezahlung in Geschäften und bei Dienstleistern ermöglicht. Asylbewerbern wird ein Guthaben auf die Karte gebucht, dessen Höhe ihrem individuellen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entspricht. Damit sollen bisherige Geldleistungen weitestgehend ersetzt werden. Gewährte Sachleistungen werden von der Einführung der Karte nicht berührt. Überweisungen ins Ausland oder Überziehungen sind mit der Karte nicht möglich, Online-Zahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bargeldabhebungen sind grundsätzlich auf 50 Euro je Leistungsberechtigten und damit auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum beschränkt. Überweisungen und Lastschriften können in eng begrenzten Ausnahmefällen zur Abdeckung dringend notwendiger Bedarfe freigeschaltet werden, etwa für das Deutschland-Ticket oder Mobilfunkverträge.
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