IT-PlanungsratStandard für die öffentliche IT-Architektur

Die Nationale IT-Architekturrichtlinie liegt in einer ersten Version vor.
(Bildquelle: pitinan/123rf.com)
Die Nationale IT-Architekturrichtlinie soll als Rahmenwerk bei der Neuentwicklung und der Fortschreibung von Architekturvorgaben in der öffentlichen Verwaltung zum Einsatz kommen. Sie soll dabei helfen, Entscheidungen zur IT-Architektur systematisch, nachvollziehbar und transparent zu treffen. Bisher waren die Verzeichnisse der IT-Architekturrichtlinien und der Werkzeuge nur für Projektmitglieder einsehbar. Am 26. März 2025 wurde im IT-Planungsrat die Nationale IT-Architekturrichtlinie zur Anwendung in allen öffentlichen Stellen der deutschen Verwaltung empfohlen.
Nun berichtet der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik von weiteren wichtigen Entwicklungsschritten der Richtlinie. Demnach wurden in den vergangenen Monaten die IT-Architekturrichtlinie Bund und die Föderale IT Architekturrichtlinie zusammengeführt. Im Ergebnis wurde eine Nationale IT-Architekturrichtlinie als Rahmenwerk zur Nachnutzung entwickelt, die alle für die öffentliche Verwaltung allgemein zutreffenden Vorgaben enthält. Diese Nationale IT-Architekturrichtlinie liegt nun in einer Version 1.0 zur Nachnutzung auf der zentralen Entwicklungsplattform der öffentlichen Hand, openCode, bereit. Dort ebenfalls hinterlegt sind die IT-Architekturrichtlinie Bund (Version 6.2.1) und die Föderale IT-Architekturrichtlinie (Version 1.0) – beides bereits Ableitungen dieser Nationalen IT-Architekturrichtlinie.
Neben den eigentlichen Verzeichnissen für die IT-Architekturrichtlinien wurden in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) weitere Werkzeuge angeboten, welche die IT-Architekturrichtlinien automatisiert in verschiedenen Ausgabeformaten bereitstellen: ein barrierefreies PDF, eine Webdarstellung und maschinenlesbare Formate (CSV, JSON).
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