BundStaatliche EUDI-Wallet kommt
Mit der europäischen Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich mit dem Smartphone auszuweisen sowie mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu unterzeichnen. Zugleich sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass nicht-staatliche Anbieter eigene EUDI-Wallets anerkennen lassen können.
„Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Identität schnell, sicher und unkompliziert direkt über ihr Smartphone nachweisen können – ohne eine zusätzliche Karte oder ein Lesegerät. Ob im Alltag, bei der Jobbewerbung, beim Onlinebanking oder im Kontakt mit Behörden wird dadurch der Identitätsnachweis viel leichter. Die EUDI-Wallet wird höchste Sicherheitsstandards gewährleisten und die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer schützen“, sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die EUDI-Wallet werde kostenfrei verfügbar sein und zur digitalen Inklusion beitragen, da alle Menschen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation – Zugang zu digitalen Diensten erhalten.
Schrittweise bis 2027
Wie aus einer Meldung des Bundesinnenministeriums (BMI) hervorgeht, soll die staatliche EUDI-Wallet schrittweise bis 2027 mit kontinuierlich erweitertem Funktionsumfang nutzbar sein. Eine erste Kernfunktion der staatlichen EUDI-Wallet wird dabei die Identifizierung sein. Sie ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, den Online-Ausweis auf das Smartphone zu übertragen und sich sicher und einfach auszuweisen. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen bereits ähnliche Anwendungen auf ihren Smartphones, um Tickets oder Bordkarten zu speichern oder ihre Bankkarten für Zahlungen bereitzuhalten – demnächst wird das Angebot um staatliche Nachweise ergänzt.
Um Bürgerinnen und Bürgern Wahlfreiheit zu geben und um Innovation zu fördern, sollen neben der staatlichen EUDI-Wallet die Voraussetzungen für nicht-staatliche Anbieter geschaffen werden. So wird es auch Unternehmen, Stiftungen oder Forschungseinrichtungen möglich sein, eigene EUDI-Wallets zu entwickeln und in Deutschland anerkennen zu lassen.
Partizipativer Prozess
Der Entwicklungsstart der EUDI-Wallet erfolgt im Rahmen der Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung, die im Februar 2024 im Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Die Verordnung verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bis 2027 zumindest eine EUDI-Wallet bereitzustellen. Um diese Vorgaben zu erfüllen, hat die Bundesregierung die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet in die Wege geleitet. Unter der Federführung des BMI arbeiten die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam an der Umsetzung.
Dabei sei die Umsetzung in den transparenten und partizipativen Architektur- und Konsultationsprozess für EUDI-Wallets eingebettet. Ideen, Konzepte und Code werden öffentlich zur Kommentierung und zur Diskussion gestellt, um breite Expertise frühzeitig einzubeziehen. Am 9. Oktober 2024 werde eine offene Sprechstunde via Zoom stattfinden, die der Architektur- und Konsultationsprozess für EUDI-Wallets organisiert. Interessierte können Fragen stellen und sich an der Diskussion beteiligen. Zur Teilnahme ist lediglich eine Registrierung erforderlich.
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