HessenSinemus bleibt Digitalministerin

Kristina Sinemus leitet das Hessische Ministerium für Digitales und Innovation.
(Bildquelle: Paul Schneider/Hessische Staatskanzlei)
Kristina Sinemus, bisher Ministerin für Digitales und Entwicklung in Hessen, wurde mit der Neukonstituierung des Hessischen Landtags am 18. Januar 2024 zur Ministerin für Digitalisierung und Innovation ernannt. Sinemus ist seit 2019 als Digitalministerin tätig. In ihre Amtszeit fallen unter anderem die Novellierung des Hessischen E-Government-Gesetzes (HEGovG) und die Fortschreibung der Strategie Digitale Verwaltung Hessen.
Welche Ziele das umbenannte Ministerium in der neuen Legislaturperiode verfolgen wird, ist noch unklar. Hinweise gibt der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD. Darin werden einige Schwerpunkte zum Thema Digitalisierung genannt. Im Bereich „Digitales und Entbürokratisierung“ wird die Notwendigkeit betont, staatliche Strukturen zu modernisieren, um sie effizienter, flexibler und zukunftsfähig zu machen. Dieser Modernisierungsprozess soll auch einen Kulturwandel beinhalten, der die Chancen des digitalen Wandels nutzt und grundlegende Erneuerungen vorantreibt. Die wichtigsten Ziele sind:
- Entbürokratisierung: Die Koalition will Verwaltungsabläufe optimieren und beschleunigen. Dazu gehört die Entbürokratisierung als zentrales Element der Modernisierungsagenda.
- Innovationsförderung: Es wird betont, dass es nicht nur um die Digitalisierung bestehender Strukturen geht, sondern auch um eine innovationsfreundliche Haltung. Dazu gehört auch die Entwicklung neuer Führungs- und Arbeitskulturen, die Mitarbeiterpotenziale nutzen und fördern.
- Stärkung der kommunalen Ebene: Die Städte, Gemeinden und Kreise werden als wesentlich für die Digitalisierung der Verwaltung angesehen und sollen entsprechend unterstützt werden, insbesondere durch die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit und Clusterbildung.
- Agiles Projekt-Management: Die Grundlage der Digitalisierung der Verwaltung sollte ein agiles Projekt-Management sein, um flexible und effektive Veränderungen zu ermöglichen.
- Rahmenbedingungen: Die Modernisierung soll unter Berücksichtigung von digitaler Souveränität, Informationssicherheit, Barrierefreiheit und Datenschutz erfolgen.
Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Regierungsparteien zur aktiven Gestaltung der digitalen Transformation in Gesellschaft und Verwaltung. Konkrete Aussagen, wie die geschehen soll, finden sich nicht. Immerhin liegt ein Fokus auf der Bündelung von Digitalisierungsvorhaben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll Entscheidungen zur Verwaltungsdigitalisierung vorbereiten.
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