BMI/DigitalServiceServicestandard wird überarbeitet

[24.07.2024] In Kooperation mit dem DigitalService wird das Bundesinnenministerium bis Ende des Jahres daran arbeiten, den bisherigen Servicestandard weiterzuentwickeln. Ziel ist es, ein verbindliches Mindestniveau für die Qualität von OZG-Onlinediensten und anderer staatlicher Onlineangebote festzulegen.
Printversion des Servicestandards liegt auf einer hellgrauen Tischfläche.

Der bisher 19 Prinzipien umfassende Servicestandard wird überarbeitet und aktualisiert.

(Bildquelle: DigitalService des Bundes)

Der 2020 als Leitfaden entwickelte „Servicestandard für die digitale Verwaltung“ definiert ganzheitliche Qualitätsprinzipien für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen des Bundes. Der Servicestandard soll dazu beitragen, Qualität und Transparenz der digitalen Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen, aber auch für die Behörden selbst zu verbessern. Nun hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in Zusammenarbeit mit der zentralen Digitalisierungseinheit des Bundes, dem DigitalService, das Projekt Servicestandard 2.0 gestartet.

Ziel ist es laut BMI, den Servicestandard aus dem Jahr 2020 bis Ende 2024 nutzerzentriert weiterzuentwickeln und inhaltlich zu überarbeiten. Zudem soll der deutsche Servicestandard näher an das EU-Standards heranrücken. „Die Einbindung europäischer Standards ist wichtig, um mit unseren internationalen Partnern effektiv zusammenzuarbeiten und noch besser voneinander lernen zu können“, sagt Ernst Bürger, Abteilungsleiter Digitale Verwaltung im BMI. Weiteres Ziel der Überarbeitung ist es, die flächendeckende Anwendung des Servicestandards zu stärken.

Praxistaugliche Qualitätsstandards bleiben gefragt

Der Bedarf an praxistauglichen Qualitätsstandards zur Entwicklung hochwertiger digitaler Verwaltungsdienstleistungen bleibt auch mit dem Fortschreiten der Verwaltungsdigitalisierung ungebrochen, betont das BMI. Dabei spielt die Verknüpfung mit europäischen Partnern eine zunehmend größere Rolle. So sind wichtige Schwerpunkte für den Servicestandard 2.0 die Einbindung vielfältiger Perspektiven unter Berücksichtigung internationaler Good Practices sowie die Anschlussfähigkeit an das European Interoperability Framework (EIF). Das EIF beinhaltet sowohl technische als auch nicht-technische Standards, die EU will damit die Zusammenarbeit und den Datenaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen innerhalb der EU verbessern. Die überarbeiteten Qualitätsprinzipien des Servicestandards 2.0 sollen darüber hinaus auch die Grundlage für einen potenziellen Normungsprozess bilden.

Vorgehen im Rahmen des Projekts

Im Rahmen des Projekts sollen Interviews mit Expertinnen und Experten zu den verschiedenen Prinzipien des Servicestandards und des EIF geführt werden. Zudem ist vorgesehen, bisherige Anwender des aktuellen Servicestandards sowie Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft entlang des gesamten Arbeitsprozesses einzubinden. So wollen BMI und DigitalService ein ganzheitliches Bild davon gewinnen, was Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Umsetzungsakteure vom Servicestandard 2.0 erwarten. „Durch Testen in realen Projekten und Einbindung der Umsetzungsakteure stellen wir sicher, dass der Servicestandard 2.0 in der Praxis funktionieren wird und künftig mehr Durchsetzung erfährt“, erläutert die DigitalService-Geschäftsführerin Christina Lang. Anhand der Erkenntnisse soll der Standard schließlich unter Einbeziehen des föderalen IT-Standardisierungsboards zielgerichtet weiterentwickelt und dem IT-Planungsrat vorgelegt werden.





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