IT-PlanungsratRückblick auf 2023
Mit dem Jahreswechsel endet turnusgemäß der hessische Vorsitz im IT-Planungsrat (IT-PLR). Ab Januar 2024 übernimmt der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Markus Richter, den Vorsitz des Gremiums. Der scheidende Vorsitzende, Hessen-CIO Patrick Burghardt, zog nun Bilanz: „Das Jahr 2023 forderte mehr noch als in vorherigen Jahren im IT-Planungsrat die Auseinandersetzung mit einer Vielzahl an grundlegenden Themen mit dauerhafter Wirkung für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Dabei ist es uns gelungen, die wesentlichen laufenden Themen im Blick zu halten und wichtige Weichenstellungen vorzunehmen.“
Zum Jahresauftakt stand vor allem die Umsetzung der Governance-Beschlüsse der Klausurtagung 2022 im Mittelpunkt (wir berichteten). Die gefassten Beschlüsse zielen auf die Stärkung der Wirksamkeit des IT-Planungsrats ab. Neben Maßnahmen zur Verbesserung in der internen und externen Kommunikation und im Sitzungsmanagement stellen die fünf strategischen Schwerpunktthemen ein neues, zentrales Element in der Governance des IT-Planungsrats dar. Konkrete Zielbilder und Arbeitsstrukturen für jedes Schwerpunktthema sollen ein koordiniertes Vorgehen sicherstellen. In der November-Sitzung wurde die Entwicklung einer gemeinsamen föderalen Digitalstrategie für die Verwaltung beschlossen (wir berichteten). Darin betten sich die Zielbilder der strategischen Schwerpunktthemen ein.
Der IT-Planungsrat sieht die Arbeit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) als maßgeblich für die eigene Wirksamkeit. Daher sei auch das erfolgreiche Besetzungsverfahren für das Präsidentenamt durch André Göbel ein wichtiger Beitrag zur weiteren Leistungs- und Arbeitsfähigkeit der FITKO und zugleich zu ihrer strategischen Ausrichtung (wir berichteten).
Mittel für die Digitalisierung
Als wegweisend bezeichnet der IT-Planungsrat in seinem Resümee auch den Beschluss zur Änderung des IT-Staatsvertrags, der die Finanzierungsmodalitäten der FITKO neu ausrichtet. Das damit dauerhafte Digitalisierungsbudget soll mehr Flexibilität und finanzielle Planungssicherheit bei mehrjährigen föderalen Projekten gewährleisten, zudem soll ein Teil des gemeinsamen Budgets auch für kurzfristig länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen verwendet werden können. Der entsprechende Änderungsentwurf soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten; vorher muss er noch von Bund und Ländern ratifiziert werden.
Beschlossen wurde auch die gemeinsame Finanzierung von EfA-Leistungen. Das Finanzierungsmodell sieht vor, dass die Hälfte der Kosten aus dem Budget des IT-PLR getragen wird, und 50 Prozent der Kosten von den nachnutzenden Ländern übernommen werden. Insgesamt sollen 2024 rund 30 Millionen Euro zur Finanzierung der EfA-Fokusleistungen bereitstehen. Damit soll einzelnen Behörden vor allem im kommunalen Bereich die Nutzung von EfA-Leistungen deutlich vereinfacht werden.
Ein weiteres wichtiges Anliegen des hessischen Vorsitzes war die stärkere Berücksichtigung der kommunalen Belange bei der Verwaltungsdigitalisierung: Im Sommer wurde der Kommunalpakt zwischen dem IT-Planungsrat und den kommunalen Spitzenverbänden verabschiedet (wir berichteten). Dieser soll die OZG-Umsetzung beschleunigen und den Roll-out von EfA-Fokusleistungen in den Kommunen unterstützen. Die gemeinsame Finanzierung ist ein wichtiger Beitrag zur Beschleunigung der Umsetzung.
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