BVARegistermodernisierung nimmt Fahrt auf
Einen Antrag digital stellen, ohne dass alle Formularfelder manuell ausgefüllt werden müssen – dies soll durch das Once-Only-Prinzip möglich sein. Bürgerinnen und Bürger sollen die Wahl haben, ob bei der Antragstellung über einen Online-Dienst die in der Verwaltung bereits vorliegenden Informationen automatisiert aus den jeweiligen Registern abgerufen werden. Die Antragstellung und Bearbeitung der Anträge werden so beschleunigt.
Solche behördenübergreifend automatisierten Prozesse setzen eine eindeutige Identifizierung der Personen in den Registern voraus, um Verwechslungen auszuschließen. Das 2021 beschlossene Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) sieht deshalb die Einführung einer übergreifenden Identifikationsnummer vor. Davon betroffen sind insgesamt 51 Datenbestände der Verwaltung. Nun berichtet das Bundesverwaltungsamt (BVA) von Umsetzungsfortschritten. Das BVA spielt bei der Registermodernisierung eine wichtige Rolle, denn über dessen Registerportal haben Behörden Zugriff auf verschiedene nationale Register und IT-Anwendungen (wir berichteten).
Erstes Pilotprojekt erfolgreich
Die maßgeblichen Bestimmungen des RegMoG sind zum 31. August 2023 in Kraft getreten, nachdem die technischen Voraussetzungen für den so genannten Identitätsdatenabruf (IDA) geschaffen wurden. Die Register, also die 51 Datenbestände, sind damit verpflichtet, die Identifikationsnummern bis Ende 2028 abzurufen und zu speichern. Bereits erfüllt hat diese Aufgabe das Nationale Waffenregister (NWR), das an einem Pilotprojekt zur Inbetriebnahme des Identitätsdatenabrufs teilgenommen hat. Dabei wurden die Identifikationsnummern und weitere Daten zur Person aus dem Datenbestand des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) über das IDA-Verfahren des BVA in den Datenbestand des NWR übernommen.
Der Abruf und die Nutzung der Identifikationsnummern in der Verwaltung sind laut BVA mit zahlreichen Datenschutzmaßnahmen verbunden – von technischen Vorkehrungen bis hin zum Straftatbestand bei missbräuchlicher Verwendung der Identifikationsnummer. Ein Datenschutzcockpit (DSC) soll es Bürgerinnen und Bürgern künftig erlauben, online Details zur Nutzung der Identifikationsnummer zu prüfen. Die Umsetzung des DSC durch die Freie Hansestadt Bremen sei bereits weit vorangeschritten (wir berichteten), sodass voraussichtlich ab Anfang 2024 die Nutzung in einer ersten Ausbaustufe möglich sein werde.
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