OZG-ÄnderungsgesetzReform tritt in Kraft

[26.07.2024] Es ist der Schlusspunkt unter einem aufwendigen Verfahren: Mit Inkrafttreten des OZG-Änderungsgesetzes ist die Reform des Onlinezugangsgesetzes nun abgeschlossen.

Das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG) ist nun in Kraft getreten. Es ist das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses zwischen Bund und Ländern und schafft die rechtlichen Grundlagen für eine Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung. Das Gesetz ermöglicht nach Abgaben des Bundesinnenministeriums (BMI) spürbare Erleichterungen für die Umsetzung des OZG, indem Prozesse vereinheitlicht und aufwendige Parallelentwicklungen vermieden werden.

Das Gesetz sei demzufolge ein wichtiges Upgrade für ein digitales Deutschland, kommentierte  Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Bürgerinnen und Bürger werden das unmittelbar im Alltag spüren: In vielen Fällen wird es überflüssig, zum Amt zu gehen. Die Zettelwirtschaft hat in sehr vielen Bereichen ein Ende. Digitale Anträge ersetzen die Papierform. Unterschriften per Hand und auf Papier sind nicht mehr nötig. Viele Nachweise müssen nur noch einmal vorgelegt werden.“ Auch für Unternehmen werde es in Zukunft vollständig digitale Verfahren geben, die viel Bürokratie ersparen. Faeser: „Wir stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, für die ein digitaler Staat entscheidend ist.“

Das Inkrafttreten des Gesetzes markiert den erfolgreichen Abschluss eines aufwendigen Verfahrens. Der Bundesrat hatte dem Gesetz erst im zweiten Anlauf zugestimmt (wir berichteten), nachdem im Vermittlungsausschuss eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt werden konnte.





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