Rheinland-PfalzPreiswürdige Nachnutzung von Onlinediensten

[21.03.2025] Rheinland-Pfalz wurde für seine EfA-Strategie bei der OZG-Umsetzung mit dem govdigital-Sonderpreis ausgezeichnet. Besonders gewürdigt wurde die erfolgreiche Nutzung des Marktplatzes für EfA-Leistungen, der Kommunen die Nachnutzung von Onlinediensten erleichtern soll.

Das Land Rheinland-Pfalz wurde – gemeinsam mit den Pilotkommunen Landeshauptstadt Mainz, Landkreis Alzey-Worms und Verbandsgemeinde Asbach – auf dem Kongress Digitaler Staat in Berlin mit dem govdigital-Sonderpreis ausgezeichnet. Das Land erhalte den Preis für die Anwendung des Einer-für-Alle-Modells (EfA) bei der OZG-Umsetzung und für seine Vorreiterrolle bei der digitalen Bereitstellung öffentlicher Verwaltungsdienstleistungen, heißt es aus dem Digitalministerium. Dabei sei insbesondere die erfolgreiche Nutzung des digitalen Marktplatzes für EfA-Leistungen gewürdigt worden.

Dieser wurde von der Tech-Genossenschaft govdigital gemeinsam mit der FITKO entwickelt; er soll es Kommunen ermöglichen, Online-Dienste rechtssicher nachzunutzen. Vergeben wurde der Preis im Rahmen der Verleihung des Ko-Pionier-Preises, der die Nachnutzung innovativer Verwaltungslösungen fördern will. „Die Digitalisierung kommt durch das erstmals bundesweit erprobte Verfahren über den digitalen Marktplatz für EfA-Leistungen weiter voran“, sagte die Rheinland-Pfälzische Digitalisierungsministerin Dörte Schall. „Wir haben die Grundlagen für eine rechtssichere Nachnutzung von bundesweiten Online-Services nach dem Prinzip Einer für Alle geschaffen und hoffen, dass auch andere Akteure von unseren Erfahrungen profitieren können.“

40 Prozent der Verwaltungsleistungen digital

In Rheinland-Pfalz sind mittlerweile rund 40 Prozent der am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen im Land digital verfügbar. Das Land hatte zu Beginn des Jahres 2024 ein EfA-Rollout-Programm eingerichtet. Ein Teil dieses Roll-Out-Prozesses bildet der Abschluss von Nachnutzungsverträgen zwischen dem jeweils bereitstellenden Land und Rheinland-Pfalz, sowie von Sub-Nachnutzungsverträgen zwischen Rheinland-Pfalz und seinen Kommunen. Grund hierfür ist die Weitergabe der Nutzungsrechte am jeweiligen Online-Dienst, damit die Vollzugsstellen den Online-Dienst rechtssicher nachnutzen können.

Rheinland-pfälzischer Weg der Nachnutzung

Die Vertragsabschlüsse erfolgen vollständig digital auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen. Das Land Rheinland-Pfalz wird auf diesem durch die eigens beim Landesbetrieb Daten und Information (LDI) eingerichtete EfA-Clearingstelle vertreten und schließt Verträge mit den Anbietern für EfA-Online-Dienste und den Kommunen ab.

Rheinland-Pfalz hat in Zusammenarbeit mit govdigital das Verfahren entwickelt, die den rheinland-pfälzischen Weg der Nachnutzung von EfA-Online-Diensten abbildet und zudem erfolgreich Pilotierungen unter Beteiligung kommunaler Vollzugsstellen vorgenommen. Die Landeshauptstadt Mainz und der Kreis Alzey-Worms haben laut Digitalministerium inzwischen je zehn Sub-Nachnutzungsverträge abgeschlossen – und haben damit eine Pionierrolle.





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