Materna Virtual SolutionPolizeiarbeit der Zukunft
Für eine digitale, schnelle und einfache Polizeiarbeit sind Bund und Länder an neuen Lösungen interessiert, die eine Harmonisierung und Standardisierung der eingesetzten IT-Produkte vorantreiben – und trotz Föderalismus und Länderautonomie eine gemeinsame Basis schaffen. Projekte wie der Innovation Hub 110 unter Federführung der hessischen Polizei oder das Bundesprogramm P20 zur digitalen Transformation der Polizei vermitteln die Vision: weg von der heterogenen IT-Landschaft hin zu einer einheitlichen, sicheren Architektur, die den Datenschutz stärkt, den Datenaustausch vereinfacht und die Verfügbarkeit polizeilicher Informationen verbessert. Bei der Umsetzung kommt es auf vier entscheidende Aspekte an.
Einheitlicher App-Store und sichere Apps: Grundlage für den Einsatz digitaler Lösungen und Diensthandys ist die lückenlose Einhaltung von Sicherheitsstandards und Datenschutz. Um Silolösungen und Software-Wildwuchs zu vermeiden, soll ein polizeilicher Business-App-Store den Ausgangspunkt für länderspezifische Lösungen bilden. Aus diesem kann die jeweilige Landespolizei die vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) empfohlenen Apps beziehen, die zum Beispiel über die Geheimhaltungsstufe VS-NfD (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch) verfügen.
Geschützte Infrastruktur: IT-Architekturen im polizeilichen Umfeld unterliegen naturgemäß besonderen Sicherheitsanforderungen. Für den Bereich der hoch mobilen Kommunikation sind daher eine konsequente Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sichere Server sowie eine eindeutige Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer die alternativlose Basis. Neben einer lückenlosen Protokollierung der Zugriffe und Aktivitäten sollten auch biometrische Verfahren zum Einsatz kommen, die eine zweifelsfreie Identifizierung der Bediensteten ermöglichen und ein ungewolltes Eindringen nicht authentifizierter Personen verhindern.
Umfassendes mobiles Arbeiten: Damit die Polizei langfristig und effizient auf digitale Lösungen zugreifen kann, muss die Software alle grundlegenden Prozesse abbilden – von der Datenübertragung per E-Mail, SMS oder Telefon über Kalender und Internet-Browser bis hin zur Kamera. Ultramobiles Arbeiten mit Smartphones oder Tablets kann die manuelle Informationsübermittlung, etwa bei der Falldokumentation, nur dann nachhaltig ersetzen, wenn die Polizistinnen und Polizisten auf alle Funktionen zugreifen können, die sie für ihre tägliche Arbeit vor Ort benötigen.
Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer: Die Digitalisierung und die Zunahme ultramobiler Lösungen führen zu neuen Arbeitsweisen, die neue Regeln und Risiken mit sich bringen. Da Software nur dann sicher sein kann, wenn sie richtig angewendet wird, müssen die Beamtinnen und Beamten frühzeitig geschult und für die neuen Arbeitsweisen sensibilisiert werden.
Der historisch begründete Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland hat zweifellos viele Vorteile, stellt aber eine große Herausforderung bei der Vereinheitlichung von Kommunikationslösungen für die Sicherheitsorgane dar. Ein zentrales Anliegen muss es daher sein, eine sichere und leistungsfähige Plattform als Basis zu schaffen, auf die alle Länder sowie der Bund zugreifen können. Damit würde Deutschland nicht nur den Informationsaustausch seiner Behörden deutlich verbessern, sondern auch die Weichen für die dringend notwendige durchgängige Digitalisierung der Polizeiarbeit im Sinne des ursprünglichen Auftrags der Innenministerkonferenz an das P20-Programm stellen.
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