Bundesagentur für ArbeitOZG-Vorgaben erfüllt

[19.05.2023] Als erste Großbehörde erfüllt die Bundesagentur für Arbeit seit Ende 2022 die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Rund 70 elektronische Verwaltungsleistungen bietet sie mittlerweile nutzerfreundlich an. Neue Interaktionsformate unterstützen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zusätzlich etwa bei der Antragstellung oder Lösungsfindung.
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit.

Zentrale der Bundesagentur für Arbeit.

(Bildquelle: Bundesagentur für Arbeit (BA))

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat laut eigenen Angaben als erste deutsche Großbehörde fristgerecht zum Ende des Jahres 2022 die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfüllt. Rund 70 elektronische Dienstleistungen biete sie heute nutzerfreundlich an. Unternehmen können beispielsweise auf elektronischem Weg Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld beantragen, Selbstständige ihren Antrag auf Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung online stellen und Jugendliche Unterlagen zur Berufseinstiegsbegleitung digital hochladen. Ebenfalls ist es möglich, sich online arbeitssuchend zu melden und Bürgergeld oder Arbeitslosengeld zu beantragen. Nicht immer werde dafür ein PC benötigt, teilt die BA mit. Das digitale Angebot sei so gestaltet, dass es auch mit einem Smartphone oder Tablet genutzt werden kann.
Auch die Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit sei schneller geworden und rund um die Uhr möglich. Neue Chatbots helfen beim Ausfüllen von Online-Formularen, indem sie Fragen in Themenbereichen des Arbeitslosengeldbezugs, Kindergeldes, Kinderzuschlages und Kurzarbeitergeldes beantworten. Ein wichtiges Interaktionsformat habe die BA außerdem während der Pandemiezeit mit der Videokommunikation geschaffen. Seither können Kundinnen und Kunden im Videotermin beispielsweise Fragen rund um eine Aus- und Weiterbildung oder Rehabilitationsbedarfe mit ihrer Arbeitsvermittlerin oder ihrem Arbeitsvermittler besprechen.





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