NormenkontrollratOZG-Umsetzung unter der Lupe

[07.10.2019] In dem jetzt erschienenen Monitor Digitale Verwaltung untersucht der Nationale Normenkontrollrat den aktuellen Stand der OZG-Umsetzung. Ein Fazit: Trotz vorhandener Aufbruchstimmung besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf.
Normenkontrollrat hat seinen dritten Bericht zur Digitalen Verwaltung vorgelegt.

Normenkontrollrat hat seinen dritten Bericht zur Digitalen Verwaltung vorgelegt.

(Bildquelle: Normenkontrollrat)

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR), der sich vierteljährlich mit dem Stand der Verwaltungsdigitalisierung (wir berichteten) beschäftigt, hat seinen aktuellen Bericht zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vorgelegt. Die erste Kernbotschaft lautet: Flächendeckung Priorität einräumen und gemeinsam handeln. Laut dem unabhängigen Beratungsgremium ist nämlich unklar, in welchem Umfang die Ergebnisse aus den regional fokussierten Themenfeldlaboren überregional genutzt werden können. Infrage stehe, ob dies überhaupt möglich sei, wenn ja, zu welchem Preis und mit welchem künftigen Pflege- und Abstimmungsaufwand. „Ohne ein hohes Maß an Gemeinschaftsentwicklung und einem Fokus auf die Nachnutzbarkeit dezentraler Lösungen kann eine Flächendeckung in absehbarer Zeit und zu vertretbaren Kosten nicht gelingen“, heißt es in dem Monitor. Da Gemeinschaftsentwicklungen über alle Länder hinweg noch nicht zur Gewohnheit geworden seien, stießen sie auf Bedenken. Zudem verhindere die Heterogenität der IT-Landschaften die Übertragbarkeit der Lösungen. Es fehlen nach Angaben des NKR gemeinsame Schnittstellenstandards und modularisierte, im besten Fall als Open Source bereitgestellte Software-Lösungen sowie eine föderale E-Government-Architektur, die Wiederverwendbarkeit und Kombinierbarkeit solcher Modullösungen unterstütze. Die Architekturfrage werde damit zur Gretchenfrage der OZG-Umsetzung.

Datenschutzfrage bis Ende 2019 klären

Die zweite Kernbotschaft umschreibt das Gremium mit „Technische Umsetzung erleichtern und Flächendeckung unterstützen“. Nach Angaben des Normenkontrollrats sind Konzepte und Lösungen vorhanden, die Ausgangspunkt einer föderalen E-Government-Architektur sein können. „Darin einfließen sollten die Forderungen der Kommunen und ihrer IT-Dienstleister nach einer „föderierten Microservices- beziehungsweise Container-Architektur“ genauso wie die Vorschläge der FITKO für eine „föderale Entwicklungs- und Integrationsplattform“ und die Überlegungen zur Registermodernisierung.“ Als Beispiel, wie so etwas auch praktisch funktionieren kann, wird in dem Monitor die Online-Service-Infrastruktur (OSI) von Dataport genannt. Allen Konzepten und Lösungen sei der Fokus auf eine „unbeirrbare“ Standardisierung und ein „gnadenloses“ Schnittstellen-Management gemein. Nur wenn Software-Module wie Lego- oder Puzzlestücke nahtlos ineinandergreifen, können sie nahezu beliebig kombiniert, ausgetauscht und nachgenutzt werden, ist das Gremium überzeugt. Die FITKO könnte zusammen mit interessierten Ländern, Kommunen und IT-Dienstleistern die vorhandenen Ideen zur Projektreife verdichten und in die Umsetzung bringen – ergänzend zur bisherigen OZG-Umsetzungsplanung, ist dem Dokument weiter zu entnehmen. Vermieden werden müsse eine „akademische Architekturdebatte“, die dazu verleite, das bestehende Tempo zu drosseln. Je schneller bei der Gesamtarchitektur entschieden und investiert werde, desto eher profitiere die OZG-Umsetzung als Ganzes.
Als dritte Kernbotschaft formuliert der Nationale Normenkontrollrat die Definition von Zwischenzielen sowie eine Schärfung des Monitorings. Zudem sollte bis Ende dieses Jahres über die Datenschutzfrage entschieden werden. „Nur wenn zügig geklärt wird, auf welche datenschutzfreundliche Weise Personen und Unternehmen in den vorhandenen, zu konsolidierenden und gegebenenfalls noch aufzubauenden Registerbeständen eindeutig identifiziert werden können, steht der Weg offen für die tatsächliche Nutzung von Registern und die Verwirklichung des für die Nutzerfreundlichkeit entscheidenden Once-Only-Prinzips.“

Umsetzung unrealistisch

Achim Berg, Präsident des Branchenverbands Bitkom, erklärte zur Veröffentlichung des aktuellen Monitors des Nationalen Normenkontrollrats: „Beim E-Government hinkt Deutschland der internationalen Entwicklung weiter hinterher und ist im europäischen Vergleich nur unteres Mittelmaß. Gemäß Onlinezugangsgesetz sollen Bund, Länder und Gemeinden in den kommenden Jahren alle Verwaltungsdienstleistungen online zugänglich machen. Bei der Umsetzung gibt es zwar bereits Fortschritte. Aber das Tempo machen andere Länder wie Dänemark, Österreich oder Finnland. Dass bis 2022 tatsächlich alle 575 Verwaltungsdienstleistungen online angeboten werden, halten wir für unrealistisch. Dafür sind zu viele wesentliche Fragen unbeantwortet, etwa im Hinblick auf das Management der föderalen IT-Architektur und die Standardisierung von Schnittstellen. Auch sind einige Zuständigkeiten noch immer nicht geregelt, etwa zur Definition und Kontrolle fachlicher und technischer Standards.“





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