Schleswig-HolsteinOZG-Änderungsgesetz kann digitale Souveränität stärken
Ende Juli 2024 ist das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG) nach einem aufwendigen Verfahren in Kraft getreten. Nun äußert sich Schleswig-Holsteins Staatskanzleichef und Digitalisierungsminister Dirk Schrödter zu den damit eröffneten Chancen und den sich daraus ergebenden Aufgaben.
Öffentliche Mittel für öffentlichen Code
„Das OZG-Änderungsgesetz ist ein extrem wichtiges Signal für die Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und kann sich damit zum Impulsgeber für unsere Digitalwirtschaft entwickeln, wenn wir die Chancen klug nutzen“, so Schrödter. Dafür gelte es, im Bundeshaushalt umzusteuern, so der Minister weiter. Der Bund müsse dem Gesetz nun Taten folgen lassen: „Dabei geht es weniger darum, in Zeiten knapper Haushaltsmittel neue Förderprogramme zu erfinden, sondern unsere öffentlichen Mittel im Sinne einer Industriepolitik für den digitalen Raum nach dem Grundsatz public money, public code einzusetzen“, erläutert der Minister. Schleswig-Holstein zeige, wie es gehen könne. „Wir haben es in unserem Land selbst in der Hand, unsere digitale Souveränität zu stärken, Abhängigkeiten zu reduzieren und zugleich Wachstum und Wertschöpfung unserer heimischen Digitalwirtschaft zu stärken.“
Klarer Vorrang für Open Source
Der gesetzliche Vorrang für den Einsatz von Open-Source-Lösungen in der Bundesverwaltung sei, so Schrödter, nun klar geregelt. Das müsse jetzt auch Niederschlag im Bundeshaushalt finden. Mit dem OZG-Änderungsgesetz erfolgte auch eine Anpassung des E-Government-Gesetzes. Endlich sei die vorrangige Nutzung von Open Source Software zumindest für die Bundesverwaltung als Standard gesetzlich fest verankert (wir berichteten). Die Behörden des Bundes sollten zukünftig offene Standards nutzen und bei neu anzuschaffender Software Open Source Software vorrangig vor solcher Software beschaffen, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich sei oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränke.
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