Schleswig-HolsteinOZG 2.0 hat an Qualität gewonnen
Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf Änderungen am Entwurf des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) geeinigt. Mit der überarbeiteten Gesetzesnovelle finden zentrale Forderungen der Länder Eingang in das Gesetz. Das Land Schleswig-Holstein spricht von „deutlichen Verbesserungen“ gegenüber dem Entwurf, der im März im Bundesrat gescheitert war und an dem Digitalisierungsminister Dirk Schrödter deutliche Kritik geübt hatte.
„Es war wichtig und richtig, den ursprünglichen Gesetzesentwurf in den Vermittlungsausschuss zu schicken und dort zu beraten. Wir Länder konnten damit gemeinsam mit dem Bund eine wesentliche Verbesserung in zentralen Bereichen des Gesetzes erreichen. Das Änderungsgesetz hat dadurch sehr an Qualität gewonnen“, so Schrödter, der zugleich den Co-Vorsitz der informellen Arbeitsgruppe führte. „Die Novelle des Onlinezugangsgesetzes, mit der wir die DNA des Gesetzes grundlegend verändern, bietet eine gute Grundlage, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen und zu vertiefen. Viel zu lange hat das OZG seinen Namen viel zu wörtlich genommen. Das ändern wir jetzt und setzen auf vollständig digitale und medienbruchfreie Prozessketten mit der Ende-zu-Ende-Digitalisierung“, so der Minister. Schrödter betonte aber auch, dass Bund, Länder und Kommunen ihre gemeinsam getragene Verantwortung für die digitale Transformation des öffentlichen Sektors auch wahrnehmen müssten. Ein Gesetz allein bedeute nicht automatisch, dass Dinge schneller oder besser umgesetzt werden. Dies zeige sich insbesondere auch an der politischen Verständigung des Vermittlungsausschusses zur beschleunigten Umsetzung der Registermodernisierung und des Once-Only-Prinzips.
Keine Rückschritte bei der Online-Identifikation
Für Schleswig-Holstein ist besonders wichtig, dass durch das Vermittlungsergebnis laut Schrödter ein sonst drohender Rückschritt bei der Digitalisierung in Schleswig-Holstein verhindert werden konnte. Mit dem ursprünglichen Entwurf hätte das Land innerhalb von drei Jahren die bisher bestehenden Servicekonten löschen und die Nutzerinnen und Nutzer auf die dann gesetzlich vorgeschriebene BundID verweisen müssen. Deren Entwicklungsstand bleibe allerdings gegenüber dem technischen Stand des schleswig-holsteinischen Servicekontos zurück. Nun ist eine Übergangsregelung vorgesehen, die an Qualitätskriterien geknüpft sei; darunter etwa die der Möglichkeit der bidirektionalen Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung. Die BundID müsse nun zunächst den technischen Stand der Schleswig-Holstein ID erreichen, bevor eine Migration erfolge. Zudem seien auch die technischen Voraussetzungen zu schaffen, einen automatisierten Migrationspfad anzubieten. Auch wurde vereinbart, dass der Bund künftig die Kosten der Entwicklung und Weiterentwicklung des bundesweit zentralen Nutzerkontos und Postfachs (BundID), das für den Zugang zu Verwaltungsleistungen entscheidend ist, zu tragen habe. „Wir haben nun eine gute Basis geschaffen, die BundID zu einer von Ländern und Bund gemeinsam getragenen DeutschlandID auf Augenhöhe weiterzuentwickeln“, sagte Schrödter.
Eine weitere Änderung betrifft die ELSTER-ID: Diese kann nun auch außerhalb steuerrechtlicher Verfahren schriftformersetzend genutzt werden und auch bei natürlichen Personen wird das Einverständnis mit einer digitalen Bekanntgabe des beantragten Bescheids vorausgesetzt – dies galt bisher nur für juristische Personen. Auch damit werde die Digitalisierung vorangebracht.
Länder werden stärker eingebunden
In den Verhandlungen wurden auch die Mitwirkungsrechte der Länder insgesamt deutlich gestärkt. Dies sei wichtig, so Minister Schrödter, um die Digitalisierung als gemeinsame Aufgabe ebenenübergreifend umzusetzen. Sowohl bei der Festlegung beim „Ob“, also welche Basisinfrastrukturen etabliert für die Ende-zu-Ende-Digitalisierung zentral eingeführt werden, als auch über das „Wie“, also unter welchen organisatorischen, prozessualen und technischen Bedingungen die Verwaltungsdigitalisierung zu erfolgen habe, seien die Länder einzubinden.
Ein großer Fortschritt sei ferner, dass im Sinne des Schaffens von mehr Kostentransparenz ein Evaluationsmechanismus im Gesetz verankert werde. Die entstehenden Erfüllungsaufwände für die Länder sollen dadurch regelmäßig bewertet werden. Damit ist die Möglichkeit einer mittelfristigen und nachhaltigen Finanzplanung eröffnet. Bisher fehlte es für Schrödter auf allen Ebenen an hinreichenden Grundlagen für eine fundierte Schätzung der Aufwände.
Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen wird verbindlicher
Im Entwurf wird außerdem ein höherer Grad an Verbindlichkeit für die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen normiert. Dadurch sei laut Schrödter zu erwarten, dass bereits bestehende Angebote besser genutzt werden und ein Nachahmungseffekt in anderen fachlichen Bereichen mit dem Ziel einer weitergehenden Digitalisierung entstehe. Um die förmliche elektronische Zustellung von Verwaltungsakten über die Postfächer der OZG-Nutzerkonten regeln zu können, will die Bundesregierung kurzfristig eine Gesetzesinitiative vorlegen. Diese wird sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein anderes laufendes Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Der überarbeitete Entwurf bewirke, dass die zentrale datenschutzrechtliche Verantwortung nunmehr für alle länderübergreifend eingesetzten Online-Dienste gelte. Dadurch und aufgrund einer entsprechenden Zusage zur Regelung im Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes werden bisherige Praxisfragen des Datenschutzes, der digitalen und förmlichen Zustellung von Verwaltungsakten gelöst. Dies bedeute nach Ansicht von Schrödter nicht nur mehr Rechtsklarheit, sondern beschleunige die länderübergreifende Nachnutzung von Online-Diensten deutlich.
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