FernsignaturNutzerfreundlich als Credo
Die Umsetzung der insgesamt 575 Geschäftsvorfälle des Onlinezugangsgesetzes (OZG) schreitet voran. Bund und Länder haben dabei die Federführung in den aufgeteilten Themenfeldern übernommen und arbeiten gemeinsam mit Kommunen an deren Umsetzung. Nutzerfreundlichkeit ist das Credo, dem sich das OZG und damit auch die Beteiligten in der öffentlichen Verwaltung verschrieben haben. Bis Ende 2022 gibt es allerdings noch einiges zu tun.
Um OZG-Geschäftsvorfälle online durchführen zu können, kommen die so genannten Nutzerkonten zum Einsatz. Mit diesen sollen sich Bürger sowie Organisationen in den jeweiligen Portalen einloggen und die angebotenen Online-Dienstleistungen medienbruchfrei nutzen können. Unterschiedliche Mechanismen stehen dafür bereits zur Verfügung: der Log-in über einen Benutzernamen und ein Passwort oder mittels der Online-Ausweisfunktion von Identitätsdokumenten. In einigen Ländern werden zudem bereits Identitätsplattformen wie Verimi zum Log-in am Nutzerkonto eingebunden.
Dank der eID-Funktion – ob nun auf dem Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder ab Ende dieses Jahres auf der Unionsbürgerkarte – sind alle Bürger mit einem Token ausgestattet, der für sämtliche Online-Geschäftsvorfälle eine Lösung hinsichtlich der Authentisierung und im Falle des Schriftformersatzes zusätzlich noch ausreichend Integritätsschutz für eine Willenserklärung liefert.
Akzeptanz steigt
Aktuelle Zahlen zeigen, dass insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Krise die Nutzung der Online-Ausweisfunktion steigt und somit auch deren Akzeptanz. In den vergangenen Jahren hat sich im Hinblick auf die Nutzerfreundlichkeit des Online-Ausweises einiges getan. Die AusweisApp2 ist dank wissenschaftlicher Begleitung von Usability-Experten in der Handhabung spielend einfach geworden, die Öffnung der NFC-Schnittstellen der Smartphone-Hersteller hat einen zusätzlichen Kartenleser überflüssig gemacht, und ein EU-Projekt hat dafür gesorgt, dass auch notifizierte eID-Systeme anderer europäischer Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Insofern können mit dem Online-Ausweis sämtliche OZG-Geschäftsvorfälle – auch diejenigen, die einer Schriftformwahrung bedürfen – umgesetzt werden.
Jedoch ist noch nicht klar, ob das für den schnellen Durchbruch des OZG ausreichen wird. Erfahrungen aus anderen Branchen und Ländern zeigen, dass die Akzeptanz von Online-Angeboten durch die Nutzer weitaus höher ist, wenn ihnen mehr als ein Verfahren angeboten wird. Das wird etwa am Beispiel von E-Commerce deutlich, wo selten nur ein Zahlverfahren zur Auswahl steht.
Wie lässt sich das in Bezug auf das Thema elektronische Identifikation umsetzen? Eine mögliche Alternative zur Online-Ausweisfunktion stellt die eIDAS-Fernsignatur dar. Die EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) ermöglicht es, eine elektronische Signatur auch aus der Ferne auszulösen – also ohne Signaturkarte und Kartenlesegerät. So können schriftformwahrende und medienbruchfreie Online-Transaktionen durchgeführt werden. Allerdings benötigen sowohl Registrierung als auch Auslösung einer Fernsignatur eine starke Authentisierung – was im Grunde wieder zum Online-Ausweis zurückführt. Mittels eines Bankkontos auf Basis einer stark geprüften Identität können allerdings eIDAS-Fernsignaturen ausgelöst werden.
Der Vorteil ist, dass das Online-Banking vielen Nutzern bereits vertraut ist. Darüber hinaus stellen Banken ihren Kunden alles zur Verfügung, was sie für ein sicheres Online-Banking benötigen. Der Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt: Überall dort, wo die öffentliche Verwaltung mit der Kreditwirtschaft kooperiert, sind die Nutzungszahlen im E-Government deutlich höher als hierzulande.
Medienbruchfreier Abschluss
Konkret würde in einem OZG-Geschäftsvorfall zunächst der Online-Ausweis zum medienbruchfreien Abschluss angeboten werden. Weiterhin könnten Fernsignaturen zum Einsatz kommen. Mit eIDAS sind sowohl qualifizierte Fernsignaturen möglich, die im Falle von schriftformwahrenden Geschäftsvorfällen genutzt werden können, als auch fortgeschrittene Fernsignaturen sowie Fernsiegel, die für viele Geschäftsvorfälle ausreichend sind. Es bleibt natürlich auch beim Registrieren und Auslösen einer Fernsignatur vor allem die Frage nach der Identifizierung und Authentisierung. Wie können sich Nutzer mit bereits vorhandenen Mitteln beim Fernsignaturanbieter bekannt machen oder zu erkennen geben?
Hier kommen die so genannten Identitätsprovider ins Spiel. Das können beispielsweise ELSTER, Verimi, die Deutsche Post oder Telekom sein, aber auch Banken und Sparkassen. Im Regelfall verfügen all diese Identitätsprovider über valide Daten ihrer Nutzer und somit über entsprechende Möglichkeiten, ein ausreichendes Niveau für Log-in- und Authentisierungsvorgänge zur Verfügung zu stellen. Mit der Integration der Dienstleistung yes des Schweizer Unternehmens yes.com beispielsweise können Konten der Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken adressiert werden. Mittels der Zugangsmechanismen aus ihrem Online-Banking können Nutzer via yes eine Fernsignatur auslösen. Auch andere Online-Banken könnten über weitere Identitätsprovider angesprochen werden.
Somit stünde den Nutzern mehr als ein Mittel für die Durchführung eines OZG-Geschäftsvorfalls zur Verfügung. Dazu könnten sie im Zweifelsfall den Vorgang auch ohne den Online-Ausweis schriftformwahrend durchführen.
Der Online-Ausweis ist einer der wichtigsten Bausteine bei den Identifizierungsverfahren im E-Government. Das soll auch so bleiben. Ausschlaggebend für die Umsetzung des OZG könnte dennoch sein, die Nutzerakzeptanz zu steigern und mittels bekannter Verfahren zu unterstützen. Das Unternehmen Governikus beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Komplexität elektronischer Identitäten und kooperiert genau aus diesem Grund mit yes.com, Verimi und den großen Fernsignaturanbietern, um eine solche Multi-Lösung bereitzustellen. Denn eines hat spätestens die Corona-Krise deutlich gezeigt: Es muss noch mehr und vor allem in kürzerer Umsetzungszeit gehen, um online handlungsfähig zu werden.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe Juni 2020 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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