Nordrhein-WestfalenNovelle des E-Government-Gesetzes

[09.03.2020] Das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalens soll auf alle Schulen, Hochschulen und fast alle Landesbehörden ausgeweitet werden. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Ein Portalgesetz soll den Rechtsrahmen für die Digitalisierung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen schaffen.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat jetzt den Entwurf für ein neues E-Government-Gesetz beschlossen und in den Landtag eingebracht. Es sieht unter anderem vor, den Geltungsbereich des Gesetzes auf alle Schulen, Hochschulen und nahezu alle Landesbehörden auszuweiten. Auch sollen Bürgern und Unternehmen vielfältige Verwaltungsdaten zugänglich gemacht werden. „Nordrhein-Westfalen macht Tempo bei der Digitalisierung der Landesverwaltung, damit wir den Bürgerinnen und Bürgern wie den Unternehmen schnellen und bequemen Service vom Sofa aus anbieten können“, sagt Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. „Wir ziehen die komplette Digitalisierung von 2031 auf 2025 vor und beziehen Hochschulen und nahezu alle Landesbehörden ein.“ Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt, stellt es nach einem Beschluss des Kabinetts dazu in den kommenden Jahren Investitionsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro bereit.

Einsparungen machen Ausgaben wett

Den Investitionen stehen laut Ministeriumsangaben geplante Einsparungen durch die Digitalisierung bis zum Jahr 2030 in etwa gleicher Höhe gegenüber. „So machen wir die Verwaltung einfacher, schneller, einheitlicher, transparenter – und kundenfreundlicher“, sagt Minister Pinkwart. „Zugleich bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern moderne digitale Arbeitsplätze, die Freiräume durch die mobile Arbeit schaffen. Diese Modernisierung lohnt sich auch für das Land: Wir investieren zusätzlich zu den bereits geplanten 400 Millionen weitere 600 Millionen Euro. Diesen Investitionen stehen erhebliche Effizienzgewinne und Einsparungen durch die Digitalisierung gegenüber, sodass diese unter dem Strich bereits im Jahr 2025 die Mehrausgaben wettmachen werden.“

Neues Portalgesetz

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf umfasst auch Regelungen zum Serviceportal.NRW als Plattform für digitale Verwaltungsleistungen. Damit wird laut Ministerium die Grundlage für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geschaffen. Ferner seien in den Entwurf Hinweise eingeflossen, welche die Landesregierung in den vergangenen Monaten per Verbändeanhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung gesammelt hat (wir berichteten).
Für Sommer 2020 kündigt das Ministerium außerdem weitere elektronische Verwaltungsleistungen an. Es sollen demnach die Eintragung in die Handwerksrolle und das Erlaubnisverfahren für Immobilienmakler und Bauträger elektronisch und medienbruchfrei angeboten werden. Damit werde das Gewerbe-Service-Portal.NRW (wir berichteten) zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW weiterentwickelt. Die Landesregierung habe dazu ein deutschlandweit einzigartiges Portalgesetz auf den Weg gebracht: Das Wirtschafts-Portal-Gesetz soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Digitalisierung sämtlicher wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen schaffen.





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