BundNeuer Rahmenvertrag für FMS

[04.10.2019] Der Bund hat einen neuen Rahmenvertrag für Dienstleistungen rund um das Formular-Management-System (FMS) mit Materna geschlossen. Damit ist die Grundlage für medienbruchfreie E-Government-Prozesse über alle Verwaltungsebenen geschaffen.

Die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern hat dem Unternehmen Materna den Zuschlag für einen neuen Rahmenvertrag für Dienstleistungen rund um das Formular-Management-System (FMS) erteilt. Mit diesem Basis-IT-Dienst des Bundes können berechtigte Bundesbehörden nach Angaben von Materna ihre Verwaltungsleistungen über Portale elektronisch anbieten. Mit der aktuellen Version ist eine Integration in den Government Site Builder (GSB) auf Basis von Web Components möglich. Mit einem einheitlichen FMS schafften Behörden eine standardisierte Basis für das föderale Informationsmanagement zwischen Bundesländern und Verwaltungsebenen.
Seit dem 23. Juli 2019 können die gesamte Bundesverwaltung und berechtigte Organisationen für zwei weitere Jahre FMS-Dienstleistungen zur Bundeslizenz abrufen. Der kostenfreie Basis-IT-Dienst ist im IT-Rahmenkonzept des Bundes verankert und als Dienstleistungsrahmenvertrag erstmalig über das Kaufhaus des Bundes einsehbar, teilt der IT-Dienstleister mit. Maternas Leistungen umfassen die technische, fachliche und organisatorische Initialberatung, Konzeption und Entwicklung sowie die Einführung der FMS-Lösung auf Basis der Lucom Interaction Platform. Materna steht den Bundesbehörden als Generalunternehmer im FMS-Umfeld seit 2008 zur Seite (wir berichteten). Die Unternehmen Lucom und Proximity Technology fungierten als Unterauftragnehmer, wobei ersteres die technische Plattform und letzteres ergänzende IT-Leistungen bereitstellt.
Als Beispiele für bereits umgesetzte FMS-Projekte nennt Materna den Antrag auf Auskunft, Einsicht in Unterlagen sowie Herausgabe von Duplikaten von Stasi-Unterlagen, das Meldeportal-Mindestlohn sowie das Online-Portal für den Antrag eines polizeilichen Führungszeugnisses und von Auszügen aus dem Gewerbezentralregister.





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