ZABNachweis ausländischer Ausbildungen online

[11.07.2024] Wer mit einem ausländischen Ausbildungsabschluss nach Deutschland einwandern und hier arbeiten will, muss zuvor die so genannte Auskunft zur Berufsqualifikation erteilen. Dies ist ab sofort auch für nicht-hochschulische Abschlüsse digital und vollständig medienbruchfrei möglich.
Screenshot eines Online-Formulars

Das ZAB ist für an der Einwanderung interessierte Fachkräfte oft der erste Kontakt mit der Verwaltung in Deutschland.

(Bildquelle: ZAB)

Nachdem die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz im Mai bereits die Möglichkeit zur vollständig digitalen Bewertung von Hochschulabschlüssen geschaffen hat, können ausländische Fachkräfte nun auch den Nachweis für nicht-hochschulische Berufsabschlüsse online erbringen. Das berichtet das Bundesinnenministerium (BMI).

Die Auskunft zur Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung einer Anerkennungspartnerschaft und der so genannten Chancenkarte. So wird bestätigt, dass der Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist und eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erforderte. Mit dem neuen Angebot sollen wichtige Nachweise für eine Aufenthaltserlaubnis schnell und unkompliziert erbracht werden können. Für viele Fachkräfte ist die Beantragung dieser Nachweise bei der ZAB mit einer der ersten Kontakte mit einer deutschen Behörde. Durch die nutzerfreundliche und mehrsprachige ZAB-Plattform will sich Deutschland als modernes und offenes Einwanderungsland präsentieren.

Nachnutzung erlaubt schnelle Umsetzung

Der neue Onlineservice der ZAB konnte in weniger als sechs Monaten Ende-zu-Ende entwickelt werden. Möglich gemacht hat das die Nachnutzung der Komponenten der neuen Ende-zu-Ende Plattform der ZAB, welche bereits die digitale Beantragung einer Zeugnisbewertung anbietet. Die Umsetzung war zügig möglich, da die bestehenden Strukturen der Plattform genutzt werden konnten. Die einzelnen Bausteine wie der Siegeldienst oder die Antragskomponente konnten wiederverwendet werden.

Von Beginn an profitiert der neue Prozess von vielen Automatisierungen. Dies entlastet auch die neuen Sachbearbeitungsteams in der ZAB, welche die neuen Anträge prüfen und dabei von den Funktionen der Plattform entlastet werden können, zum Beispiel durch das automatische Versenden der Gebührenbescheide.





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