Bund/BitkomMustervertrag zur Beschaffung von Cloud-Leistungen

[07.03.2022] Die öffentliche Hand und die vom Bitkom vertretene IT-Wirtschaft konnten sich auf Regelungen zur Beschaffung von Cloud-Leistungen einigen. Die neu entstandenen Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Cloud-Leistungen (EVB-IT Cloud) stehen jetzt zur Verfügung.

Auf vertragliche Regelungen zur Beschaffung von Cloud-Leistungen haben sich die öffentliche Hand und die IT-Wirtschaft geeinigt. Die vom Bitkom vertretene IT-Wirtschaft kündigte an, diese Regelungen künftig bei öffentlichen Beschaffungen grundsätzlich zu akzeptieren, meldete die Pressestelle des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik. Mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Cloud-Leistungen (EVB-IT Cloud) sollen die hohen Anforderungen der öffentlichen Hand an Leistungsqualität, Daten- und IT-Sicherheit sowie Kontrollrechte bei der Nutzung von Cloud-Leistungen künftig berücksichtigt werden können. Die EVB-IT Cloud seien ein weiteres und von den öffentlichen Auftraggebern lang erwartetes Werkzeug für die öffentlichen Beschaffungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen.
Die EVB-IT Cloud bestehen aus einem Vertragsmuster, den Einkaufsbedingungen (AGB), einem fachlichen Kriterienkatalog und einer Anlage zur partiellen Einbeziehung von Anbieter-AGB. Sie setzen die vertraglichen Mindeststandards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und die Basisanforderungen des C5-Kataloges (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) um.

Feedback erwünscht

18 Monate nach ihrer Veröffentlichung sollen die EVB-IT Cloud einer erneuten Prüfung unterzogen und bei Bedarf angepasst werden. Hierzu bittet die Arbeitsgruppe EVB-IT ausdrücklich um Feedback der Anwender und ruft dazu auf, Erfahrungen und Anregungen unter der E-Mail-Adresse DGI5@bmi.bund.de mitzuteilen.
Die EVB-IT Cloud erweitern die zehn bereits bestehenden EVB-IT Vertragsmuster für die IT-Beschaffung öffentlicher Auftraggeber, die ebenfalls mit der IT-Wirtschaft abgestimmt sind. Diese Vertragsmuster werden seit Mitte der 90er-Jahre von einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesinnenministeriums mit Teilnehmern aus Bund, Ländern und Kommunen erstellt. Vor ihrer Einführung werden die EVB-IT mit dem Bitkom abgestimmt mit dem Ziel, Einvernehmen herzustellen und eine breite Akzeptanz bei den potenziellen Vertragspartnern zu erreichen. Der IT-Planungsrat hat seinen Mitgliedern die neuen Vertragsmuster zur Cloud-Beschaffung zur Anwendung empfohlen.



Stichwörter: E-Procurement, Cloud, EVB-IT


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