FITKOMuster für den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

[21.06.2022] Für digitale Services, die aus dem FIT-Store bezogen werden, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen IT-Dienstleister und nachnutzender Behörde. Ein Muster dafür stellt nun die FITKO zur Verfügung.

Wenn Dritte personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeiten, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Das gilt auch für den FIT-Store. Das Muster für solch einen Vertrag hat jetzt die Förderale IT-Kooperation (FITKO) vorgelegt. Denn die FITKO ist nach eigenen Angaben auch mit Abschluss der FIT-Store-Verträge datenschutzrechtlich nicht verantwortlich. Die Daten eines Antragstellers werden vielmehr an den IT-Dienstleister des umsetzenden Landes gesendet. Dieser verarbeite die Daten und sende sie an die nachnutzende Behörde als Verantwortliche zur Antragsbearbeitung. Zwischen diesen Parteien wird der AVV geschlossen.
Mit dem entsprechenden FIT-Store-Muster-AVV können die IT-Dienstleister der umsetzenden Länder auf ein standardisiertes Werk zurückgreifen, das den länderübergreifenden Austausch von EfA-Leistungen über den FIT-Store erleichtern soll. Zahlreiche Arbeitsschritte könnten dadurch optimiert werden. So werde etwa der Prüfaufwand reduziert sowie die Verhandlung einzelner Klauseln vermieden. Für die Vielzahl an erforderlichen Vertragsschlüssen regt die FITKO ein Beitrittsmodell an. Der IT-Dienstleister konkretisiert dazu einmalig sein AVV-Angebot auf Basis des Musters auf seinen Online-Dienst. Jede nachnutzende Behörde erkläre ihre Annahme dieses AVV in Textform, sende also den im Dokument vorgesehenen Abschnitt ausgefüllt per E-Mail an den IT-Dienstleister. Damit sei der Vertrag geschlossen. Die Einrichtung eines Self-Services könnte die IT-Dienstleister weiter entlasten.
Das FIT-Store-Muster-AVV baut laut FITKO auf europäischen Standardvertragsklauseln auf. Die zuständigen Unterarbeitsgruppen (UAG) der deutschen Datenschutzkonferenz (DSK) haben den Entwurf positiv aufgenommen und kommentiert, bevor die FITKO ihn finalisiert habe.





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