Sachsen-Anhalt/BayernMobilfunkförderung
Auf Initiative Sachsen-Anhalts und Bayerns hat der Bundesrat einem Entschließungsantrag zur Verlängerung der Mobilfunkförderung durch den Bund zugestimmt. Damit, so eine Meldung des Landes Sachsen-Anhalt, spreche sich die Mehrheit im Bundesrat dagegen aus, dass die finanzielle Unterstützung zum Jahresende ausläuft. „Die Arbeit ist noch nicht getan. Der in der Gigabitstrategie des Bundes enthaltene Auftrag an Mobilfunkunternehmen, Bund, Länder und Kommunen ist noch nicht erledigt. Ohne gezielte Förderung in Regionen, in denen kein eigenwirtschaftlicher Mobilfunkausbau möglich ist, werden die weißen Flecken nicht verschwinden. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Förderrichtlinie zu verlängern und zwar um den Zeitraum, der zum vollumfänglichen Abschluss der gestarteten Förderverfahren der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft benötigt wird“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Lydia Hüskens, in ihrer Rede vor dem Bundesrat.
Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) mit Sitz in Naumburg und die Förderrichtlinie Mobilfunk sollten dazu beitragen, die Ziele der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung zur Beseitigung weißer Mobilfunkflecken zu erreichen.
Der lange Weg zum Förderbescheid
Aufgrund beihilfe- und förderrechtlicher Vorgaben ist vor der Errichtung geförderter Standorte ein umfangreiches und zeitaufwendiges, so genanntes vorbereitendes Verfahren notwendig, gefolgt vom eigentlichen Förderverfahren. Die MIG hat in Erfüllung ihres Auftrages, der im Jahr 2022 durch die Gigabitstrategie der Bundesregierung konkretisiert wurde, mehr als 2.300 Markterkundungsverfahren durchgeführt und für mehr als 1.000 potenzielle Standorte die für die geförderte Errichtung notwendigen Vorbereitungen getroffen. Derzeit sind nach Angaben des Landes Sachsen-Anhalt allerdings weniger als 50 Standorte bereits beschieden.
Es sei völlig klar, so Hüskens, dass nur der kleinere Teil der von der MIG gestarteten Projekte bis zum Ende dieses Jahres bewilligt werden könnte. Der größere Teil bliebe unerledigt, wenn die Förderrichtlinie wie ursprünglich vorgesehen am 31.12.2024 außer Kraft trete. „Ich erwarte, dass das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie die EU-Kommission in erneuten Gesprächen einen pragmatischen Weg finden, der die unveränderte Fortführung der Mobilfunkförderung ermöglicht“, betonte Lydia Hüskens abschließend.
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