SachsenMobilfunkanlagen an öffentlichen Gebäuden

[28.08.2024] Das Land Sachsen hat mit dem Mobilfunkmasten-Betreiber Vantage Towers eine Rahmenvereinbarung geschlossen, welche die Nutzung öffentlicher Grundstücke und Gebäude vereinfachen soll. Ziel ist es, den Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur zu erleichtern und zu beschleunigen.
Eine Frau und zwei Herren stehen an einem Tisch, vor sich einige Papiere. Im Hintergrund angeschnitten das sächsische Staatswappen und die Landesfahne.

Der Freistaat Sachsen und das Unternehmen Vantage Towers haben eine Rahmenvereinbarung zur Nutzung staatlicher Liegenschaften geschlossen.

v.l.: Badiaa Bazarbacha, Co-Managing Director Vantage Towers Germany; Ministerpräsident Michael Kretschmer; Wirtschaftsminister Martin Dulig

(Bildquelle: SK Sachsen)

Der Freistaat Sachsen und die ehemalige Vodafone-Tochtergesellschaft Vantage Towers Germany haben eine Bereitstellung von Liegenschaften des Freistaats Sachsen für den Ausbau der Mobilfunknetze vereinbart. Die entsprechende Rahmenvereinbarung haben Ministerpräsident Michael Kretschmer, Wirtschaftsminister Martin Dulig und Badiaa Bazarbacha, Co-Managing Director bei Vantage Towers Germany, jetzt in Dresden unterzeichnet. Damit wolle der Freistaat die Verfahren zur Nutzung von Staatsflächen zum Ausbau einer flächendeckenden Mobilfunkinfrastruktur weiter standardisieren und beschleunigen, so die Staatskanzlei.

„Seit einiger Zeit bietet der Freistaat in einem einheitlichen Verfahren und in einfachen Prozessen landeseigene Liegenschaften zum Ausbau des Mobilfunknetzes an. Die Rahmenvereinbarung mit Vantage Towers Germany ermöglicht dem Unternehmen einfachen Zugang zu geeigneten Flächen des Freistaats, um die Mobilfunkabdeckung und die Leistungsfähigkeit der Netze zu verbessern. Dies ist ein nächster wichtiger Schritt, um die Mobilfunknetze weiter zu entwickeln und zukunftsfähig zu halten“, sagt der Ministerpräsident.

Auch unwirtschaftliche Standorte erschließen

Die Rahmenvereinbarung löst die bisherige Einzelvertragsregelung zur Nutzung von Liegenschaften des Freistaats ab. Das neue Vertragswerk umfasst Mustermietverträge für Mobilfunkstandorte, ein einheitliches Entgeltmodell und gewährt Zugriff auf die Geodaten der Liegenschaften. Damit soll der Ablauf transparenter und schneller werden – beginnend mit der Suche und der Planung bis hin zur Installation der Mobilfunktechnik. Ein Großteil der geeigneten Liegenschaften des Freistaats befindet sich im ländlichen Raum. Die diskriminierungsfreie Anmietung von Mobilfunkinfrastruktur soll es für die Mobilfunknetzbetreiber leichter ermöglichen, bisher unwirtschaftliche Standorte zu erschließen. Das Konzept zur Nutzung der landeseigenen Liegenschaften des Freistaats steht anderen Mobilfunk- und Infrastrukturbetreibern offen.

Basis der geschlossenen Rahmenvereinbarung ist das Angebot im Mobilfunkpakt des Landes Sachsen, Rahmenvereinbarungen für die Nutzung staatlicher Liegenschaften für Mobilfunkstandorte abzuschließen. „Wir haben im Mobilfunkpakt auch vereinbart, dass der Freistaat eine Task Force Mobilfunk einsetzt, die den Ausbau begleiten und – wo möglich – unterstützen wird. Dies haben wir zügig umgesetzt und die Task Force bei unserer Digitalagentur Sachsen angegliedert“, so der Wirtschaftsminister.





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