Baden-WürttembergMobilfunk-Förderung aus Bundesmitteln

[23.08.2023] Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl hat den ersten Förderbescheid aus dem Mobilfunk-Förderprogramm des Bundes übergeben. Mit dem Fördergeld soll in Ingelfingen ein Mobilfunkmast errichtet werden, der dann von den Mobilfunknetzbetreibern genutzt werden kann.
In Stuttgart wurde der erste Förderbescheid aus dem Mobilfunk-Förderprogramm des Bundes für Baden-Württemberg übergeben.

In Stuttgart wurde der erste Förderbescheid aus dem Mobilfunk-Förderprogramm des Bundes für Baden-Württemberg übergeben.

(Bildquelle: Innenministerium Baden-Württemberg)

In Baden-Württemberg ist der erste Förderbescheid aus dem Mobilfunk-Förderprogramm des Bundes in Höhe von rund 910.000 Euro übergeben worden. In Stuttgart überreichten der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales, Michael Theurer, der stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl und Ernst Ferdinand Wilmsmann, Geschäftsführer der bundeseigenen Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG), den Bescheid an das Unternehmen Deutsche Funkturm. Das Unternehmen will mit dem Fördergeld einen neuen Mobilfunkmast in Ingelfingen errichten, auf dem dann alle etablierten Mobilfunknetzbetreiber ihre Sende- und Empfangstechnik installieren werden. Damit sollen künftig 110 Haushalte und eine Fläche von 0,52 Quadratkilometern mit 4G- oder 5G-Mobilfunk versorgt werden, wie das Innenministerium Baden-Württemberg berichtet.

Weiße Flecken schließen

Das Bundesförderprogramm Mobilfunk wurde im Rahmen der Gigabitstrategie (wir berichteten) aufgelegt. Es hat ein Gesamtvolumen von 1,1 Milliarden Euro und soll die Schließung so genannter weißer Flecken vorantreiben. Förderfähig sind Gebiete, die privatwirtschaftlich nicht erschlossen werden und für die keine Versorgungsauflagen oder vertragliche Ausbauverpflichtungen bestehen. Auf diese Weise soll – ergänzend zum privatwirtschaftlichen Ausbau und zu Versorgungsauflagen – eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Breitbanddiensten erreicht werden. Mit der Umsetzung des Förderprogramms hat die Bundesregierung die Ende 2020 gegründete Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) beauftragt (wir berichteten). Die Bundesförderung bezieht sich ausschließlich auf die Errichtung der Mobilfunkmasten einschließlich der Zuleitung und Stromversorgung. Für die konkrete Sende- und Empfangstechnik sind die Mobilfunknetzbetreiber zuständig, die diese selbst finanzieren und unterhalten.

4G für 97,5 Prozent der Bundesfläche

Bis 2025 sollen 99,95 Prozent der deutschen Haushalte mit 4G-Mobilfunk versorgt sein. In Baden-Württemberg hat die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft bisher 342 Markterkundungsverfahren zur Abfrage eigenwirtschaftlicher Ausbauaktivitäten eingeleitet (Stand: August 2023). Von den bereits 304 abgeschlossenen Markterkundungsverfahren ist in 232 Fällen ein Fördervorverfahren geplant, an 72 Standorten wollen die Mobilfunknetzbetreiber eigenwirtschaftlich ausbauen. „Seit Mitte 2021 hat sich der Anteil der weißen Flecken in Baden-Württemberg um mehr als 26 Prozent reduziert, bei den Funklöchern um 20 Prozent“, sagt Digitalisierungsminister Thomas Strobl. Ziel sei es, bis Ende nächsten Jahres die weißen Flecken im Mobilfunknetz in Baden-Württemberg weitgehend zu beseitigen. Dafür würden Bund, Land, Kommunen und Telekommunikationswirtschaft „gemeinsam die Ärmel hochkrempeln“, so der Minister.





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