GesetzgebungMigrationsverwaltung wird digitaler

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung soll Ausländerverwaltungen entlasten.
(Bildquelle: Coloures-Pic/stock.adobe.com)
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung (MDGW) verabschiedet. Mit dem Vorhaben sollen Verwaltungsprozesse beschleunigt und die Behörden entlastet werden, so das Bundesinnenministerium (BMI). Kernpunkt ist ein verbesserter Datenaustausch zwischen den beteiligten Stellen, insbesondere bei der Identitätsprüfung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte, dass der Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt für eine geordnete Migrationsverwaltung sei. Ziel sei es, durch digitale Verfahren und verbesserten Datenaustausch effizientere Abläufe zu schaffen und bürokratische Hürden abzubauen.
Biometrische Daten sollen länger gespeichert werden
Eine wichtige Maßnahme des Gesetzentwurfs ist die verlängerte Speicherung biometrischer Daten. Diese sollen künftig bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden, wenn sie bei der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels erfasst wurden. Bei einer Verlängerung des Aufenthaltstitels kann somit auf bestehende Daten zurückgegriffen werden, sodass ein erneuter Termin bei der Ausländerbehörde entfällt. Darüber hinaus wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um im Ausländerzentralregister neben ausländischen Ausweisdokumenten auch andere Identifikationsdokumente zu speichern. Dies soll Behörden den Zugriff auf notwendige Informationen erleichtern und den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Zentralisierte Visadaten für schnellere Verfahren
Um das Visumverfahren effizienter zu gestalten, sollen zukünftig alle relevanten Dokumente zentral in der Visadatei des Ausländerzentralregisters abgelegt werden. Dies erleichtert beteiligten Behörden den Zugriff auf die benötigten Informationen und soll vor allem die Ausländerbehörden bei der Ausstellung von Aufenthaltstiteln entlasten.
Zum Referentenentwurf des MDGW hatte sich der Databund in diesem Punkt kritisch geäußert: Politisch und datenschutzrechtlich bedürfe die neue Verfahrensweise bei der Speicherung und Aufbewahrung biometrischer Daten genauer Prüfung, so der Verband. Auch das geplante Zentralregister berge kaum beherrschbare datenschutzrechtliche Risiken.
Digitaler Austausch bei Straf- und Bußgeldverfahren
Auch der Informationsaustausch bei Straf- oder Bußgeldverfahren wird reformiert. Künftig sollen relevante Informationen ausschließlich digital an die zuständigen Ausländerbehörden übermittelt werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Aktualität der Daten sicherzustellen. Zudem wird die Erfassung von Informationen zu Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Ausländerzentralregister vorgesehen. Dies erleichtert den Datenaustausch zwischen Leistungsbehörden und Ausländerbehörden.
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