HessenMehr als nur E-Rechnung
Seit dem 18. April 2020 müssen alle öffentlichen Auftraggeber in Hessen dem Grundsatz nach elektronische Rechnungen annehmen. Das Finanzministerium ist laut eigenen Angaben innerhalb der Landesregierung für die Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie zuständig. Finanzminister Michael Boddenberg sagte: „Innerhalb der Landesverwaltung gehen wir bei der Bearbeitung der Rechnungen nicht nur neue Wege, sondern auch über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus: Wir haben digitale Lösungen etabliert, mit deren Hilfe eine vollständig elektronische und papierlose Bearbeitung der Rechnungen möglich sein wird. Rechnungen werden also medienbruchfrei angenommen, bearbeitet und die Beträge ausgezahlt. Die hessische Landesverwaltung nimmt damit deutschlandweit eine Vorreiterstellung ein.“ Er ergänzt: „Auch aus ökologischer und ökonomischer Sicht ist es wünschenswert, dass in Zukunft möglichst viele Rechnungen elektronisch übermittelt werden. Damit lässt sich eine Menge Papier und Energie bei der Erstellung und weiteren Bearbeitung der Rechnungen sparen. Letztendlich lässt sich durch die flächendeckende Annahme der elektronischen Rechnung aber natürlich auch Geld sparen.“
In einem weiteren Schritt werden alle Leistungserbringer und Lieferanten in Hessen verpflichtet, ab dem 18. April 2024 nur noch elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu versenden, teilt das Finanzministerium weiter mit. Es gebe nur wenige Ausnahmen, wie etwa Direktvergaben unter 1.000 Euro. Finanzminister Boddenberg: „Hessen geht auch an dieser Stelle über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Ganz bewusst. Wir möchten mittelfristig das Potenzial der Umstellung auf elektronische Rechnungen voll ausschöpfen und Hessen im Bereich der Digitalisierung weiter nach vorne bringen.“
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