BayernMACH berät zu OZG
Das Unternehmen MACH hat die Ausschreibung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales zur Beratung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gewonnen. Mit strategischen Beratungs- und Konzeptionsleistungen unterstützt MACH laut eigenen Angaben das Ministerium bei der Realisierung des OZG-Masterplans für Land und Kommunen. Dabei beraten die Lübecker beim Aufbau übergreifender Projektstrukturen für die Umsetzung des OZG und der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway, bei der Ausgestaltung eines zentralen Anforderungsmanagements sowie bei der kundenorientierten Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie für Unternehmen.
Wie MACH weiter berichtet, fand der Kick-off vor dem Hintergrund von Covid-19 komplett remote statt, und auch in den kommenden Wochen wird das Projekt mithilfe von Web-Meetings, Videokonferenzen, Shared Documents und Distance Learning verlaufen.
Projektleiter ist Christian Rupp, Chief Innovation Officer der MACH AG und des Joint eGovernment and Open Data Innovation Lab. Er sagt: „Bei der OZG-Umsetzung bedarf es nicht nur einer technischen Abstimmung, sondern vor allem einer organisatorischen Koordination mit notwendigen Schulungsmaßnahmen sowie einer internen beziehungsweise externen Kommunikationskomponente.“
Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2022, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Darunter fallen etwa 6.000 Verwaltungsservices in 14 Themenfeldern. Bayern hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, die wichtigsten 55 Verwaltungsleistungen bereits bis Ende 2020 digital bereitzustellen (wir berichteten).
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