Rheinland-PfalzLandesverwaltung setzt NIS2 um
Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat eine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie der Europäischen Union in der Landesverwaltung beschlossen. Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung des Cybersicherheitsniveaus in der EU. Die Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, diese bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Bund und Länder müssen hierzu in ihren jeweiligen Zuständigkeiten rechtliche Regelungen treffen.
„Rheinland-Pfalz legt bereits seit vielen Jahren einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Cyber- und Informationssicherheit der Landesverwaltung. Die Gefahren aus dem Cyberraum machen jedoch nicht an Landesgrenzen Halt“, so die rheinland-pfälzische Digitalisierungsministerin Dörte Schall. Mit der Verwaltungsvorschrift werde für die rheinland-pfälzische Landesverwaltung ein verlässlicher und schlanker Umsetzungsrahmen für die NIS2-Richtlinie geschaffen.
Die Verwaltungsvorschrift gilt nach Angaben des Digitalisierungsministeriums für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz, die nach einer risikobasierten Bewertung Dienste erbringen, deren Störung erhebliche Auswirkungen auf kritische gesellschaftliche oder wirtschaftliche Tätigkeiten haben könnte. Als Koordinierungsstelle für die Behörden werde eine zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheit im Geschäftsbereich des Digitalisierungsministeriums geschaffen. Gemäß den Anforderungen der NIS2-Richtlinie werde zudem das Computer-Notfallteam der Landesverwaltung, das CERT-rlp, weiter ausgebaut.
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