BremenKurzgutachten zu Facebook-Fanpages

[11.04.2022] Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat ein aktuelles Kurzgutachten zum Betrieb von Facebook-Fanpages publiziert, über das jetzt Bremens Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit informierte.

In Bremen informierte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI), Imke Sommer, die ihrer Aufsicht unterstehenden öffentlichen Stellen über ein neues Kurzgutachten zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages. Herausgeber ist die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.
Der Europäische Gerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Schleswig haben übereinstimmend festgestellt, dass Fanseiten-Betreiber für Facebooks Fehler mithaften, sagte Sommer. Dies könne für die Seiten-Betreiber fatal sein, weil Facebook seinen datenschutzrechtlichen Pflichten weder selbst in ausreichendem Umfang nachkomme, noch den mitverantwortlichen Seiten-Betreibern die notwendigen Informationen zur Verfügung stelle, die diese benötigen, um wiederum ihren Verpflichtungen nachkommen zu können, so Sommer.
Daher hätten die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hierzu ein gemeinsames Vorgehen beschlossen. Aufgrund ihrer Vorbildfunktion würden zunächst öffentliche Stellen in den Fokus genommen. Die Landesregierungen und die Bundesregierung hätten gemeinsam eine gebündelte Verhandlungsmacht, die auch aus der Ausstiegsverpflichtung bei erwiesener Rechtswidrigkeit resultiere. Ihnen könne gelingen, woran sich bislang alle, die mit Facebook verhandelt haben, die Zähne ausgebissen haben: Facebook müsse es den Fanseiten-Betreibern endlich ermöglichen, ihre Inhalte rechtskonform zu veröffentlichen, betonte die Datenschutz-Landesbeauftragte.
In einem nächsten Schritt wird die LfDI, wie auch ihre Kollegen aus dem Bund und den anderen Ländern, überprüfen, ob oberste Landesbehörden Facebook-Fanpages betreiben. Falls ja, wolle die LfDI darauf hinwirken, dass diese Facebook-Fanpages deaktiviert werden, sofern die Verantwortlichen die datenschutzrechtliche Konformität nicht nachweisen können. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatte dieses Vorgehen bereits am 23. März 2022 beschlossen.





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