Nordrhein-WestfalenKonsolidierung mit der BundID
Um die Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen weiter voranzutreiben, wird sich das Land an das Nutzerkonto des Bundes (BundID) anschließen. Für Bürgerinnen und Bürger genügt künftig eine einmalige Registrierung bei dem zentralen Dienst des Bundes. Mit diesem Nutzerkonto ist es dann möglich, sich bundesweit gegenüber Behörden digital auszuweisen und Leistungen zu beantragen. Zukünftig soll dies auch für noch mehr Verwaltungsleistungen in Nordrhein-Westfalen gelten, heißt es in einer Pressemeldung des Landes.
Um Nordrhein-Westfalen und Deutschland auf ein neues Level bei der Digitalisierung zu heben, werde kein Klein-Klein benötigt, sondern ein Gesamtkonzept, begründete die Digitalministerin des Landes, Ina Scharrenbach, den Schritt. Mit der Nutzung der BundID setze Nordrhein-Westfalen bereits jetzt um, was mit der laufenden Reform des Onlinezugangsgesetzes (OZG) angestrebt werde, erklärte die Ministerin. Erhebliche Vereinfachungen entstünden zudem dadurch, dass mit dem Nutzerkonto des Bundes auch die Möglichkeit für die Behörden besteht, Bescheide und Schreiben der Verwaltungen rechtssicher elektronisch zu übermitteln. Das beschleunige die Prozesse und bringe für alle Beteiligten einen echten Mehrwert, so Scharrenbach.
Auch Fachverfahrenshersteller werden entlastet
Bereits seit Beginn 2023 ist die Anmeldung mit dem Nutzerkonto des Bundes auf der zentralen Internet-Plattform des Landes Nordrhein-Westfalen möglich, auf der die elektronischen Antragsmöglichkeiten der Landesverwaltung angeboten werden. Die Umstellung der weiteren Plattformen des Landes soll in Kürze erfolgen.
Die bisherige Praxis, in jedem Bundesland ein eigenes Nutzerkonto vorzuhalten, sei weder nutzerfreundlich noch wirtschaftlich und auch technologisch keinesfalls sinnvoll. Die Digitalisierung dürfe kein Selbstzweck sein, sondern solle den Bürgerinnen und Bürgern dienen. Mit dem Anschluss an das Nutzerkonto des Bundes gehe Nordrhein-Westfalen genau in diese Richtung, so Ina Scharrenbach. Auch die Hersteller der Fachverfahren profitierten von einem bundesweit einheitlichen Nutzerkonto, weil sie künftig nur noch eine Schnittstelle zu den Nutzerkonten bedienen müssen, ergänzt Oliver Heidinger, Präsident des zentralen IT-Dienstleisters der Landesverwaltung, IT.NRW.
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