NiedersachsenJustiz wird leichter erreichbar

[16.11.2023] Die Kommunikation mit der Justiz wird mit dem Start der bundesweiten Anwendung Mein Justizpostfach auch für Bürgerinnen und Bürger digital. Von dem neuen Kommunikationsweg profitiert nicht zuletzt die Justiz selbst, weil Medienbrüche vermieden werden.

Möglicherweise wird hier gerade eine Klage eingereicht – das MJP macht das auch per Smartphone möglich.

(Bildquelle: rido/123rf.com)

Eine Klage oder wichtige Rechtsdokumente einfach digital einreichen? Was bisher nur professionellen Nutzern wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder Behörden vorbehalten war, soll mit dem Start der bundesweiten Anwendung Mein Justizpostfach (MJP) nun auch Bürgerinnen und Bürgern möglich sein (wir berichteten). Jetzt berichtet das niedersächsische Justizministerium über die Vorteile: „Mit der bundesweiten Anwendung Mein Justizpostfach können endlich alle Menschen in unserem Land online mit der Justiz kommunizieren. Das erleichtert nicht nur den Zugang zur Justiz – was alleine schon ein ganz wichtiger Erfolg für den Rechtsstaat ist. Es beschleunigt auch unsere Abläufe und erleichtert die Verarbeitung der digital eingereichten Unterlagen“, fasst Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann zusammen.
Die Einrichtung des MJP kann mithilfe der Online-Funktion des Personalausweises und der BundID erfolgen. Nach der einmaligen Einrichtung erlaubt das MJP den Versand von Schriftsätzen, Anträgen und Dokumenten an Gerichte, Behörden sowie Anwältinnen und Anwälte. Das System verfügt über einen sehr hohen Sicherheits- und Datenschutzstandard, heißt es in der Pressemeldung des niedersächsischen Justizministeriums. Aktuell handelt es sich noch um eine Pilotversion des MJP. Der Funktionsumfang werde aber laufend erweitert. Neben dem bereits möglichen Kontakt mit der Justiz soll künftig auch der Kontakt zwischen Anwaltskanzleien und ihren Mandantinnen und Mandanten über das Postfach laufen können.
Die Vorteile des neuen Systems liegen nicht allein im Bereich klassischer Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. „Es gibt auch viele andere Situationen, in denen Bürgerinnen und Bürger mit der Justiz in Kontakt treten müssen. Beispiele sind etwa Erbscheinverfahren oder Betreuungssachen. Auch Sachverständige können nun auf einem ganz einfachen Weg ihre Gutachten digital an Gerichte und Behörden übermitteln. Das spart Zeit und Geld“, erläuterte dazu Niedersachsens Justizministerin. Sie betonte, dass das neue Angebot gleichzeitig ein weiterer Baustein auf dem Weg zur volldigitalen Aktenführung sei. Davon, dass nun auch alle Bürgerinnen und Bürger die Vorteile der digitalen Kommunikation mit der Justiz nutzen könnten, profitiere auch die Justiz selbst: „Digital eingereichte Dokumente können direkt in die digitale Akte übernommen werden. Das personalaufwendige Einscannen entfällt. Dadurch erhalten wir als Justiz wiederum Kapazitäten für andere wichtige Tätigkeiten.“ Insgesamt sei das digitale Justizpostfach ein Gewinn für alle Seiten, so die Ministerin.





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