Baden-WürttembergJuristisches Staatsexamen wird digital

[11.05.2023] In Baden-Württemberg ist der Startschuss für den Einsatz moderner Prüfungstechnik im Zweiten Juristischen Staatsexamen gefallen. Ab Dezember 2024 müssen Referendarinnen und Referendare ihre Klausuren nicht mehr handschriftlich anfertigen, sondern können diese per Notebook ablegen.

Das Rechtswesen wird zunehmend digitalisiert. Angesichts dessen erscheinen umfangreiche handschriftliche Ausführungen als Prüfungsformat für die angehenden Juristinnen und Juristen nicht unbedingt zeitgemäß. In Baden-Württemberg können Rechtsreferendarinnen und -referendare ihre Klausuren künftig elektronisch ablegen. Schon die Kandidaten, die zum 1. April 2023 ihren juristischen Vorbereitungsdienst begonnen haben, sind nicht mehr auf das handschriftliche Prüfungsformat angewiesen, sondern können selbst entscheiden, ob sie ihre Klausuren im Dezember 2024 an einem Notebook oder weiterhin per Hand schreiben.
Wie das Justizministerium mitteilt, hat das Landesjustizprüfungsamt jetzt den Zuschlag für die Bereitstellung der technischen Prüfungsumgebung für das elektronische Examen in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erteilt. Dem ging ein europaweites Ausschreibungsverfahren voraus. Gemeinsam mit den Firmen UNIwise und Computermiete wird das Landesjustizprüfungsamt in den kommenden Monaten mit Nachdruck daran arbeiten, die Prüfungstechnik passgenau auf die Bedürfnisse der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg auszurichten.
Das Landesjustizprüfungsamt wird die betroffenen Referendarinnen und Referendare im Juni 2023 zu Informationsveranstaltungen einladen, um sie umfassend über das elektronische Prüfungsangebot zu informieren. Darüber hinaus sollen die Referendarinnen und Referendare ausreichend Übungsmöglichkeiten erhalten, um sich mit der eingesetzten Software vertraut zu machen.





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