Baden-WürttembergJahresbericht des Normenkontrollrats
Das 2018 neu eingeführte Gremium Normenkontrollrat Baden-Württemberg (wir berichteten) hat seinen ersten Jahresbericht veröffentlicht. Wie das Staatsministerium mitteilt, fasst der Rat darin wesentliche Ergebnisse seiner Prüftätigkeit zusammen. Er nehme Stellung zur Bilanz der Kostenfolgen aus Regelungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung und gebe Empfehlungen zu weiteren Themen wie einer besseren Rechtsetzung und der Digitalisierung. In dem Bericht heißt es: „Die Digitalisierung muss mit einer Modernisierung der Verwaltung einhergehen. So sollten in Baden-Württemberg flächendeckend proaktive (vorausgefüllte Anträge, Erinnerungen etc.) und gebündelte (nur eine Ansprechperson für mehrere Verfahren) Verwaltungsleistungen angeboten werden.“
Die Vorsitzende des Normenkontrollrats Gisela Meister-Scheufelen sagt: „Das erste Jahr stand ganz im Zeichen des Aufbaus.“ Das neue Verfahren der transparenten Ausweisung von Folgekosten neuen Landesrechts durch die Ministerien sowie ihre Überprüfung durch das unabhängige Expertengremium habe erfolgreich etabliert werden können. „Es ist ein Meilenstein auf dem Weg zum Bürokratieabbau, dass die Bürokratiekosten schon im Vorfeld der Rechtsetzung offengelegt werden. Damit wird der Blick auf unnötige Bürokratie geschärft“, so Meister-Scheufelen.
Das erste Jahr der Folgekostenberechnung hat laut der Pressemeldung des Staatsministeriums ergeben, dass der Bürokratieaufwand bei den Bürgern um knapp 40.000 Stunden zurückgegangen ist. Damit habe die Bevölkerung 2018 durch Landesrecht um eine Million Euro entlastet werden können. Die Wirtschaft sei erneut belastet worden, aber nur mit rund 260.000 Euro. Die größte Belastung sei bei den Kommunalverwaltungen und der Landesverwaltung mit über fünf Millionen Euro zu verzeichnen. „Es bleibt nun abzuwarten, inwieweit dieses erste Ergebnis für das Land repräsentativ ist“, sagt Gisela Meister-Scheufelen. Für die Umstellung auf das neue System der Messung von Bürokratiekosten gilt derzeit noch eine Übergangsregelung.
http://www.normenkontrollrat-bw.de
http://stm.baden-wuerttemberg.de
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