Nationaler NormenkontrollratJahresbericht 2024

[02.10.2024] Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat seinen Jahresbericht zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung sowie zur Verwaltungsdigitalisierung vorgelegt. Insbesondere für die Wirtschaft sinken die Erfüllungsaufwände, für die Verwaltung steigen sie. Dennoch ist die Gesamtbilanz positiv.
Gruppenfoto NKR und Marco Buschmann

Der Nationale Normenkontrollrat übergibt seinen Jahresbericht 2024 an Bundesjustizminister Marco Buschmann.

(Bildquelle: Photothek)

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat seinen Jahresbericht 2024 mit dem Titel „Gute Gesetze. Digitale Verwaltung. Weniger Bürokratie. Momentum nutzen, Wirkung steigern“ an den Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann übergeben. Als unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium zieht der NKR darin Bilanz zum Stand des Bürokratieabbaus und den Bemühungen der Bundesregierung, die Gesetzgebung zu verbessern und die Verwaltung zu digitalisieren. Betrachtet wird der Berichtszeitraum Juli 2023 bis Juni 2024.

Gegenüber den Milliardenanstiegen der vergangenen Jahre verlangsamt sich demnach der Aufwuchs beim Erfüllungsaufwand – also bei dem Zeitaufwand und den Kosten, die neue Gesetze verursachen. Das Plus in diesem Jahr beträgt insgesamt noch 400 Millionen Euro. Während die Verwaltung einen Anstieg von 821 Millionen Euro schultern muss, wird die Wirtschaft erstmalig seit 2019 entlastet, insgesamt um 433 Millionen Euro. Dabei sinken die durch Informationspflichten verursachten Bürokratiekosten – als Teilmenge des Erfüllungsaufwands der Unternehmen – sogar um 655 Millionen Euro.

Konkrete Vorgaben fehlen

Angesichts der milliardenschweren Anstiege in den vergangenen Jahren bewertet der NKR positiv, dass sich der Belastungstrend abgeflacht hat. Die Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau beginnen sich auszuzahlen. „Das hat ein verhaltenes Lob verdient. Verhalten deshalb, weil wir insgesamt auf einem sehr hohen Aufwands-Plateau angekommen sind. Davon müssen wir dringend runter“, sagt der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel. Die Politik müsse sich weiter anstrengen und nicht nur Aufwuchs vermeiden, sondern das Bestandsrecht vereinfachen. Deshalb komme die Wachstumsinitiative der Bundesregierung für die Wirtschaft– die zusammen mit dem Haushalt 2025 beschlossen wurde – zur richtigen Zeit. Unter anderem der Abbau unnötiger Bürokratie soll dazu beitragen, die unternehmerische Dynamik zu stärken. Allerdings habe die Bundesregierung einen Abbaupfad angekündigt, ohne zu sagen, wie ambitioniert dieser ausfallen soll, so Goebel: „Wir brauchen eine verbindliche Zielgröße: 25 Prozent weniger Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand in vier Jahren. Das wären fünf Milliarden Euro weniger Aufwand, Jahr für Jahr.“

Bürokratieabbau muss Regelfall werden

Genauso wichtig ist nach Einschätzung des NKR ein anderer Aspekt der Wachstumsinitiative: Der Praxischeck verbunden mit dem Ziel, Gesetze so zu vereinfachen, dass unnötige Hürden für die Umsetzung abgeräumt werden. Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gezeigt hat, wie so etwas geht, sind jetzt alle Ressorts verpflichtet, nachzuziehen. Das ist ein Meilenstein für die bessere Rechtsetzung und vom NKR lange gefordert worden. Zusammen mit dem Digitalcheck aus dem Bundesinnenministerium (BMI), dem Bürgercheck aus dem Bundeskanzleramt und dem Zentrum für Legistik aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) könnte eine ganz neue Philosophie der Gesetzgebung entstehen. Unter intensiver Beteiligung von Betroffenen und Vollzugsexperten würde dann Recht praxistauglich und einfach gestaltet. Um diesen Zustand zu erreichen, müsse die Bundesregierung noch einiges unternehmen. Sonst verhallten alle Ankündigungen und der ersehnte Kulturwandel werde nie geschafft. Die Bundesregierung, allen voran das BMJ, müsse dafür die notwendigen Beschlüsse fassen und Ressourcen bereitstellen, so der NKR.

EU in der Pflicht

Anlässlich der Übergabe des Berichts an Bundesjustizminister Marco Buschmann kündigte dieser die nächsten Schritte an: „Im Bund wollen wir ein starkes Jahresbürokratieentlastungsgesetz 2025 auf den Weg bringen.“ Der Bericht nimmt aber auch Europa in die Pflicht und fordert eine bürokratieärmere und zielgenauere Regulierung aus Brüssel. Dies unterstrich Buschmann. Im Berichtszeitraum 2023/2024 hätten 60 Prozent der Belastungen ihren Ursprung in Brüssel, in den Jahren 2015 bis 2024 sogar 70 Prozent. Nun gelte: „Die EU muss liefern. Bürokratieabbau gelingt nur, wenn auch die EU die Trendwende einleitet. Die Bundesregierung hat vorgelegt, jetzt muss die neue EU-Kommission nachziehen.“





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