Nationaler NormenkontrollratJahresbericht 2022
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat seinen Jahresbericht 2022 an Bundesjustizminister Marco Buschmann übergeben. Die Bilanz zu Gesetzentwürfen, Bürokratieabbau und Verwaltungsdigitalisierung betrachtet den Zeitraum von Juli 2021 bis Juni 2022. Gleichzeitig blickt das unabhängige Kontroll- und Beratungsgremium aber auch nach vorne: auf eine neue Mandatszeit mit neuen Ratsmitgliedern und auf eine neue Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz. Dieses hatte aufgrund eines Kabinettsbeschlusses Anfang 2022 die Zuständigkeit für den NKR vom Bundeskanzleramt übernommen (wir berichteten).
Der Zeitaufwand und die Kosten, die neue Gesetze Jahr für Jahr verursachen – der so genannte Erfüllungsaufwand – sei im Berichtszeitraum um rund 6,7 Milliarden Euro auf insgesamt rund 17,4 Milliarden Euro gestiegen, berichtet der NKR. Das sei deutlich mehr als in den vergangenen Jahren. Dieser Anstieg sei zwar zu einem Großteil auf die Erhöhung des Mindestlohns zurückzuführen. Dennoch zeige sich ein negativer Trend beim Erfüllungsaufwand. Es sei an der Zeit, auf einen Neustart beim Bürokratieabbau hinzuarbeiten, sagte der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel.
Eile ohne Not bei Gesetzgebungsverfahren
Als Lichtblick bewertet das Gremium die Einführung des Digitalchecks (wir berichteten). Demnach müssen alle Bundesministerien ab Januar 2023 ihre Gesetzentwürfe digitaltauglich gestalten. Der NKR prüft dann, ob Vollzugs- und Digitalisierungsfragen in der Gesetzgebung hinreichend mitgedacht wurden. Nur Regelungen, die mit Vollzugsexperten besprochen wurden und praxisnah gestaltet sind, könnten einfach umgesetzt werden, betonte Goebel. Ziel müsse es sein, dass Unterschriften und persönliche Gänge zum Amt vollständig gestrichen und Papiernachweise durch Datenaustausche ersetzt werden. Allerdings übt das Gremium auch Kritik daran, wie Gesetze zustande kommen. Viel zu oft würden neue Regelungen im Eilverfahren verabschiedet, ohne dass Praxiswissen von Betroffenen einbezogen würde. Auch jenseits zeitkritischer Krisengesetzgebung, so Goebel, würden Abstimmungs- und Beteiligungsfristen immer knapper. Eine seriöse und verantwortbare Prüfung der Gesetzesentwürfe sei dadurch kaum mehr möglich.
Den Worten müssen Taten folgen
Auf die OZG-Umsetzung blickt der NKR nach eigenem Bekunden „mit großer Sorge“. Trotz gewisser Fortschritte seien mit auslaufender Umsetzungsfrist Ende 2022 erst 33 von 575 Verwaltungsleistungen flächendeckend online verfügbar. Es bestehe akuter Handlungsbedarf und die Notwendigkeit für ein konsequentes Umsteuern der Politik. Der NKR fordert ein OZG-Nachfolgegesetz und legt in seinem Jahresbericht konkrete Empfehlungen vor, worauf es bei einem OZG 2.0 ankomme.
Die Gesamteinschätzung des NKR fällt dann auch nüchtern aus: Trotz aller bisheriger Anstrengungen und guter Impulse für mehr Bürokratieabbau, bessere Rechtsetzung und eine digitale Verwaltung seien spürbare Entlastungen noch zu wenig erkennbar. Zwar habe die Regierung, die bereits ein Belastungsmoratorium beschlossen und ein Bürokratieentlastungsgesetz angekündigt habe, erkannt, dass in der fortwährenden Krise Bürger, Unternehmen und die Verwaltung entlastet werden müssen. Wie ernst es der Regierung damit sei, würden die angekündigten Gesetzespakete zur leichteren Fachkräftegewinnung und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zeigen, resümiert Goebel. Die Anbindung an das Bundesministerium der Justiz sieht der NKR mit eigenen Worten „als große Chance, die Bundesregierung mit neuer Schlagkraft bei Bürokratieabbau, besserer Rechtsetzung und Digitalisierung zu unterstützen“.
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